Frank Marschall Finanzplanung & Versicherungen

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Basisrente (Rüruprente)

1. Was ist eine Basisrentenversicherung?

Bei der Basisrentenversicherung handelt es sich um eine freiwillige private Leibrentenversicherung, die staatlich gefördert wird und bei einem Lebensversicherungsunternehmen abgeschlossen werden kann. Ihr Konzept ähnelt dem der gesetzlichen Rentenversicherung.

Mit diesem Produkt haben große Teile der Bevölkerung erstmals die Möglichkeit, aus unversteuertem Einkommen privat für ihr Alter vorzusorgen. Das Angebot wendet sich vor allem an Selbstständige und Freiberufler, die den Förderrahmen komplett für ihre private Vorsorge nutzen können. Aber auch Angestellte und insbesondere ältere Sparer profitieren von der großzügig bemessenen Förderung über steuerfreie Beiträge.

In den Genuss der staatlichen Förderung kommen grundsätzlich alle einkommensteuerpflichtigen Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die staatlich geförderte Basisrente muss verschiedene, gesetzliche vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen.

  • Der Vertrag muss eine lebenslange monatliche Leibrente zusagen. Der Vertrag darf also nicht in einer Summe oder in Teilen ausgezahlt werden.
  • Die Auszahlungen dürfen nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgen.
  • Die Ansprüche aus einer Basisrente sind grundsätzlich nicht vererbbar. Sie dürfen auch nicht übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden.

2. Welche Vorteile bietet die Basisrente?

Die Basisrente garantiert im Alter ein zusätzliches Monatseinkommen, das lebenslang gezahlt wird, egal, wie alt der Versicherte wird. Das Versicherungsunternehmen übernimmt das nicht vorhersehbare \\\"Langlebigkeitsrisiko\\\", also das Risiko, wie lange der Kunde lebt und Rente erhält.

Die Rentenzahlung endet mit dem Tod des Versicherten. Auf Wunsch kann ein zusätzlicher Hinterbliebenenschutz für die Absicherung des Ehepartners und der Kinder vereinbart werden. Eine zusätzliche Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann ebenfalls in den Vertrag eingeschlossen werden.

Die Basisrente passt sich dem persönlichen Bedarf flexibel an. So können die Beiträge monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich eingezahlt werden. Möglich sind Extrazahlungen. Es gibt keinen Mindestbeitrag. Je nach finanzieller Lage kann der Kunde die Höhe der Einzahlungen bestimmen.

Gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung können die Beiträge zur Basisrente als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Ab dem Jahr 2025 sind 100 Prozent der eingezahlten Beiträge abzugsfähig

  • bei Singles 20.000 €, bei Verheirateten 40.000 €.

Für die Jahre 2005 bis 2025 gilt eine Sonderregelung. Im Jahr 2015 können 80 Prozent der Vorsorgebeiträge (16.000 € bei Singles und 32.000 € bei Verheirateten) von der Steuer abgesetzt werden. Dieser Prozentsatz erhöht sich in den kommenden Jahren jeweils um weitere zwei Prozent, bis die volle Absetzbarkeit erreicht ist.

3. Vorteile für ältere Sparer

Besonders lohnend ist die Basisrente für ältere Sparer, die einige Jahre vor Eintritt in den Ruhestand hohe Einmalbeiträge in eine lebenslange Altersvorsorge investieren wollen.

4. Varianten

Die Basisrente mit und ohne Todesfallleistung
Basisrenten eignen sich grundsätzlich für alle Personen, die den Sonderausgaben-Abzug nutzen können. Ab Rentenbeginn wird die Rente lebenslang monatlich ausgezahlt.
Wer Angehörige für den Todesfall absichern will, hat verschiedene Möglichkeiten. Die Leistung kann fällig werden, wenn der Versicherte bereits vor Rentenbeginn stirbt oder im Todesfall während des Rentenbezuges. Wenn keine Vereinbarungen getroffen wurden, wird bei Tod keine Leistung fällig.

Die Basisrente mit Investmentfonds
Diese Versicherung ist speziell für Vorsorgesparer gedacht, die bei der Kapitalanlage ein höheres Risiko eingehen wollen. Die Anlage erfolgt in der Regel vollständig in Investmentfonds entsprechend der vom Kunden gewählten Anlagestrategie. Vor dem erstmaligen Rentenbezug wird der Wert des bis dahin angesparten Vorsorgekapitals ermittelt und während der Rentenzahldauer wie bei einer klassischen Rentenversicherung angelegt.

Bei diesem Produkt ist zu beachten, dass die Höhe der späteren Rente von der Wertentwicklung der Fonds beziehungsweise von der Börsenentwicklung abhängt. Wer Verlustrisiken vermeiden will, kann eine Garantieleistung vereinbaren. Dabei wird ein Teil des Beitrages dafür verwendet, dass bei Rentenbeginn in jedem Fall die bis dahin eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.

Die Sofortrente
Wie bei der klassischen privaten Rentenversicherung gibt es auch bei der Basisrente die Produktvariante \\\"Sofortrente\\\". Sie eignet sich für rentennahe Jahrgänge, die steuerbegünstigt ein lebenslanges Einkommen aus vorhandenem Kapital erzielen wollen. Bei der Sofortrente zahlt der Kunde einen hohen Einmalbeitrag, aus dem sofort eine lebenslange Rente fließt.

Zusatzbausteine
Auf Wunsch kann die Basisrente mit verschiedenen Zusatzbausteinen kombiniert werden, die wichtige Lebensrisiken absichern.

Für den Todesfall bietet sich die Vereinbarung einer Rente für hinterbliebene Ehegatten und Kinder an. Andere Personen können in den Schutz nicht eingeschlossen werden. Die Vereinbarung des Hinterbliebenenbausteins ist auch nachträglich noch möglich etwa bei Heirat und/oder dann, wenn sich Nachwuchs einstellt.

Auf Wunsch kann eine zusätzliche Risikolebensversicherung angehängt werden, aus der die Angehörigen eine einmalige Kapitalleistung erhalten.

Die zusätzliche Vereinbarung einer Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsvorsorge ist ebenfalls möglich. Folgende Leistungen können vereinbart werden:

  • die Befreiung von weiterer Beitragszahlung bei vollem Erhalt der versicherten Alters- und gegebenenfalls Hinterbliebenenrente sowie
  • eine Berufsunfähigkeitsrente bis maximal zur Höhe der Altersrente.

Zu beachten ist: Damit der Versicherungsbeitrag steuerlich abzugsfähig bleibt, darf der Beitrag für die in den Vertrag eingeschlossenen Zusatzbausteine zusammen nicht mehr als 49,99 Prozent des Gesamtbeitrages ausmachen. Die Leistungen aus den Zusatzversicherungen sind steuerpflichtig, ab 2040 in voller Höhe, bis dahin anteilig nach der Übergangsregelung.

5. Was beim Abschluss einer Basisrentenversicherung zu beachten ist

  • Beim Ausfüllen des Antrages sollte man sich von einem Versicherungsfachmann helfen lassen. Wichtig sind korrekte und vollständige Angaben zum Antragsteller und/oder der versicherten Person. Die Daten für den Vertragsbeginn und Vertragsablauf müssen genau eingetragen werden. Nur so kann der Versicherungsschutz umgehend gewährt werden.
  • Bei der Basisrente muss kein Antrag auf staatliche Förderung gestellt werden: Um die staatliche Förderung zu erhalten, ist ein entsprechendes Formular im Rahmen der Einkommensteuererklärung auszufüllen und beim Finanzamt einzureichen.
  • Beim Abschluss einer Basisrente ist normalerweise keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Notwendig wird dies jedoch, wenn die Rentenversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder/und einem Hinterbliebenenschutz kombiniert wird. In diesem Fall ist zu beachten, dass die Gesundheitsfragen präzise und umfassend beantwortet werden.
  • Wichtig ist die sorgfältige Durchsicht des \\\"Kleingedruckten\\\". Es gibt Auskunft über alle Details des Vertrages und über Rechte sowie Pflichten beider Vertragsparteien.

Kleines Lexikon zur Basisrente

Antragsteller: ist der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag und zahlt die Beiträge. In der Regel versichert er sich selbst und erhält im Erlebensfall die Versicherungsleistung.

Hinterbliebenenschutz: Die Basisrente folgt dem Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung und ist nicht vererbbar. Allerdings kann ein zusätzlicher Hinterbliebenenschutz in den Vertrag eingeschlossen werden, der Angehörige wahlweise in der Ansparphase und/oder in der Phase des Rentenbezugs absichert. Wer weiteren Risikoschutz benötigt, kann eine Risikolebensversicherung abschließen.

Höchstbeitrag: Die staatliche Förderung der Basisrente erstreckt sich auf höchstens 20.000 Euro bei Singles, 40.000 Euro bei Verheirateten.

Kapitalisierung/Kapitalwahlrecht: Die Auszahlung des gesamten Vorsorgekapitals in einer Summe oder in Teilen sind bei der Basisrente nicht vorgesehen.

Nachgelagerte Besteuerung: Das Alterseinkünftegesetz hat die schrittweise Versteuerung aller Altersruhegelder eingeleitet. Im Gegenzug werden die Beiträge zur gesetzlichen Rente und zur Basisrente nach und nach von der Steuer befreit.

Police: Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, ist die Police.

Rechnungszins: Der Rechnungszins ist für die Berechnung des Deckungsstocks wichtig. Der Deckungsstock ist ein Sondervermögen, das besonderem gesetzlichen Schutz unterliegt, damit die jederzeitige Erfüllung der in den Versicherungsverträgen eingegangenen Verpflichtungen sichergestellt ist. Für die Ermittlung des Rechnungszinses wird die Umlaufrendite von Anleihen der öffentlichen Hand im arithmetischen Mittel der letzten 10 Jahre ermittelt und als höchstmöglicher Rechnungszins festgelegt. Der aktuelle Rechnungszins beträgt seit 1. Januar 2012 1,75 Prozent. Von der Senkung des Garantiezinses sind in erster Linie Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen betroffen.

Staatliche Förderung: Der Staat unterstützt Bürger, die mit einer Basisrente für ihr Alter vorsorgen wollen. Dabei gewährt er keine staatliche Zulage wie bei der Riesterrente, sondern beteiligt sich über steuerliche Erleichterungen an der Finanzierung der privaten Vorsorge. Beiträge, ggfs. zur gesetzlichen Rentenversicherung, und zur Basisrente können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Verantwortlicher Aktuar: Jedes Lebensversicherungsunternehmen hat einen Verantwortlichen Aktuar zu benennen. Er hat die Aufgabe, die versicherungsmathematisch einwandfreie Kalkulation der Lebensversicherungsbeiträge zu verantworten. Zudem hat er laufend zu überprüfen, dass die finanzielle Situation der Lebensversicherungsgesellschaft die jederzeitige Erfüllung der gegenüber den Versicherten eingegangenen Verpflichtungen gewährleistet. Als Aktuare werden besonders ausgebildete Versicherungsmathematiker eingesetzt.

Vorzeitige Verwertung: Damit ist die Auflösung eines Vertrages bei Arbeitslosigkeit gemeint, um das Vorsorgevermögen aufzubrauchen. Vor einer solchen Verwertung ist die Basisrente ebenso wie Riester- und Betriebsrenten geschützt. Die Bundesagentur für Arbeit oder die Sozialämter haben keinen Zugriff auf diese Altersvorsorge.

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