Risikolebensversicherung
1. Was ist eine Risikolebensversicherung?
Mit einer Risikolebensversicherung kann das Todesfallrisiko finanziell abgesichert werden. Sollte dem Versicherungsnehmer etwas zustoßen, wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Kapital für die Altersvorsorge wie bei der Kapitallebensversicherung wird nicht gebildet.
Wichtig:
Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgmeine Hinweise zur Risikolebensversicherung.
Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.
2. Welche Vorteile die Risikolebensversicherung bietet
Die Risikolebensversicherung bietet einen hohen finanziellen Schutz für wenig Geld, zusätzlich sind die Leistungen für den Todesfall garantiert. Selbst dann, wenn der Versicherte bereits nach Zahlung des ersten Beitrags stirbt, haben die Hinterbliebenen den vollen Anspruch auf die vereinbarte Versicherungssumme. Besonders geeignet ist die Risikolebensversicherung daher für junge Familien mit schmalem Geldbeutel, die den hohen Risikoschutz für ihre/n Ernährer/in benötigen. Dieser Schutz ist für junge Leute besonders wichtig, weil Berufseinsteiger die Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht vorweisen können und damit die Anspruchsvoraussetzung beispielsweise für die Zahlung von Witwen- oder Witwerrenten nicht erfüllen.
3. Variante für Häuslebauer: Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme
Diese Form der Risikolebensversicherung eignet sich vorrangig für die finanzielle Absicherung von Darlehen mit laufender Tilgung. Die Versicherungssumme passt sich hier stets der verbliebenen Restdarlehenssumme an. Vorteil: Es werden nicht mehr Beiträge gezahlt als gerade zur Darlehensabsicherung nötig. Je nach Tarif der gewählten Versicherungsgesellschaft ist es möglich, Risikolebensversicherungen entweder mit einer linear fallenden Versicherungssumme oder mit degressiv beziehungsweise progressiv fallenden Versicherungssummen abzuschließen. Besonders geeignet ist diese Versicherung daher für Häuslebauer, die ihre Angehörigen im Falle ihres Todes vor einer Zwangsversteigerung des neuen Heims schützen wollen.
4. Umtauschrecht und Zusatzversicherungen
4.1 Umtauschrecht
Eine Risikolebensversicherung kann ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Kapitallebensversicherung zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung umgetauscht werden. Dieser Umtausch ist auch dann möglich, wenn die versicherte Person inzwischen erkrankt sein sollte. Für den Umtausch ist eine schriftliche Erklärung des Versicherungsnehmers bis spätestens neun Monate nach Vertragsbeginn erforderlich. Wer den Umtausch nach Ablauf von mindestens zehn Jahren beantragt, kann nur in eine Kapitallebensversicherung tauschen, deren Laufzeit die der Risikoversicherung nicht übersteigt.
4.2 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Eine Risikolebensversicherung kann problemlos mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kombiniert werden. Diese Zusatzversicherung garantiert dem Versicherten im Falle der Berufsunfähigkeit mindestens die Beitragsfreistellung seiner Risikolebensversicherung. Er muss sich im Falle der Berufsunfähigkeit also nicht auch noch Gedanken um seine Altersvorsorge machen. Zusätzlich zur Beitragsbefreiung ist die Vereinbarung einer Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, i.d.R. maximal für die Dauer der Vertragslaufzeit, möglich. Die Berufsunfähigkeitsrente soll sicherstellen, dass der persönliche Lebensstandard weitestgehend erhalten bleibt. Die Laufzeit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann von der Laufzeit der Hauptversicherung abweichen.
4.3 Unfallzusatzversicherung
Wer diesen Baustein abschließt, sichert seinen Angehörigen eine zusätzliche Leistung, wenn er durch einen Unfall ums Leben kommt. Der Betrag ist in der Regel genauso oder doppelt so hoch wie die Versicherungssumme der Hauptversicherung.
5. Was man beim Abschluss einer Risikolebensversicherung beachten sollte
Wichtig ist eine ausreichend hohe Lebensversicherungssumme. Wie hoch sie im Einzelfall sein soll, muss individuell, am besten mit fachkundiger Beratung ermittelt werden. Weil Versicherungsverträge in der Regel eine Laufzeit über mehrere Jahrzehnte haben, sollte sich der Versicherte finanziell nicht übernehmen und die Beiträge langfristig problemlos aufbringen können. Wird besonders hoher Versicherungsschutz benötigt, etwa, wenn viele Kinder zu versorgen sind, dann kann ein Tarif gewählt werden, der zwar zu Beginn eine besonders hohe Todesfallleistung vorsieht, bei dem diese Leistung aber über die Jahre hinweg abnimmt.
- Beim Ausfüllen des Versicherungsantrages ist die Unterstützung eines Beraters sinnvoll. Denn die Angaben zum Antragsteller und/oder der versicherten Person sowie die Daten für den Vertragsbeginn und -ablauf müssen korrekt und vollständig eingetragen werden. Nur so kann der gewünschte Versicherungsschutz zügig gewährt werden.
- Folgenreich kann die Angabe des Bezugsberechtigten für den Todesfall sein. Ist das Bezugsrecht widerruflich, sind Änderungen jederzeit möglich. Wurde das Bezugsrecht jedoch unwiderruflich eingeräumt, lässt es sich nur noch mit Zustimmung des oder der Bezugsberechtigten ändern. Wer sich bei dieser Angabe unsicher ist, kann auch nach Policierung der Versicherung noch entscheiden, wer die Auszahlung nach seinem Tod bekommen soll.
- Ganz wichtig beim Abschluss einer Lebensversicherung ist die korrekte Beantwortung der im Antrag gestellten Gesundheitsfragen, vor allem die sorgfältige Angabe der Vorerkrankungen. Hier muss umfassend geantwortet werden. Auf Grundlage dieser Angaben muss die Versicherungsgesellschaft die Beitragshöhe kalkulieren und über einen eventuellen Zuschlag entscheiden. Je nach Höhe der gewünschten Versicherungssumme und dem Alter der zu versichernden Person sind unterschiedliche Gesundheitsfragen zu beantworten. In einigen Fällen kann auch ein Arztbesuch notwendig werden. In jedem Fall muss ein Hausarzt benannt werden, zumindest der Arzt, der sich mit dem Gesundheitszustand am besten auskennt.
- Wichtig ist die Lektüre des \\\"Kleingedruckten\\\", das über die Vertragsbedingungen informiert. Alle erforderlichen Informationen sollen dem Interessenten bereits bei Antragstellung ausgehändigt werden.
6. Kleines Lexikon zur Risikolebensversicherung
Antragsteller: ist der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder die Bezugsberechtigten, an den die Todesfallleistung gezahlt werden soll. In der Regel ist er auch der Beitragszahler.
Bezugsberechtigte Person: Die bezugsberechtigte Person sollte im Versicherungsantrag vom Versicherungsnehmer ausdrücklich benannt werden. Bei Tod des Versicherten erhält die bezugsberechtigte Person die Versicherungsleistung ausgezahlt.
Die Bezugsberechtigung kann vom Versicherungsnehmer widerruflich oder unwiderruflich festgelegt werden.
Dynamische Erhöhung von Beitrag und Leistung: ist dies vereinbart, steigt der Beitrag für die Versicherung jährlich z. B. um einen vereinbarten Satz (z. B. 5 Prozent). Die Versicherungssumme wird dabei entsprechend der Restlaufzeit des Vertrages und des erreichten Eintrittsalters für diesen Erhöhungsbetrag angepasst. Die Erhöhung der Versicherungssumme erfolgt ohne erneute Risikoprüfung. Dynamischen Erhöhungen kann im Einzelfall widersprochen werden. Wird eine dynamische Erhöhung mindestens dreimal nacheinander abgelehnt, entfällt die Dynamikklausel vollständig und ist nur durch Beantragung mit erneuter Gesundheitsprüfung wieder einschließbar.
Eintrittsalter: das Eintrittsalter spielt in der Lebensversicherung eine wichtige Rolle, da hiervon die Sterbewahrscheinlichkeit (Sterbetafel) und damit der versicherungsmathematisch zu ermittelnde Beitrag abhängt
Fälligkeit der Leistung: die Leistung ist fällig, wenn der Versicherungsfall durch das versicherte Ereignis (z. B. Tod der versicherten Person) eingetreten ist und dies dem Lebensversicherer gemeldet wurde. Das Versicherungsunternehmen muss die Leistungspflicht prüfen, wofür dem Unternehmen eine angemessene Zeit eingeräumt werden muss. Die bezugsberechtigte Person der Versicherungsleistung kann jedoch eine Abschlagszahlung verlangen, wenn sich diese Prüfung über mehr als einen Monat nach Anzeige des Versicherungsfalles hinzieht.
Gesundheitsprüfung: Sie ist im Allgemeinen die Voraussetzung für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Im Normalfall genügt die Beantwortung der in Schriftform gestellten Gesundheitsfragen. Ärztliche Untersuchungen werden meist erst bei hohen Versicherungssummen ab z. B. 125.000 Euro oder bei höherem Eintrittsalter erforderlich.
Gruppenversicherung: Firmen, Vereine oder Verbände können für ihre Arbeitnehmer oder Mitglieder Gruppenversicherungen abschließen. Durch die vereinfachte Bearbeitung entstehen der Lebensversicherungsgesellschaft Kostenvorteile, die in Form von Beitragsnachlässen weitergegeben werden. Die Vereinfachung liegt vor allem in einer oft reduzierten Risikoprüfung, gemeinsamer Policierung und vereinfachter Beitragsberechnung.
Police: Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, ist die Police.
Sterblichkeitsgewinn (auch Risikogewinn): das ist der Überschuss, der bei einer Lebensversicherungsgesellschaft dadurch entsteht, dass die den Tarifen zu Grunde liegenden Sterbetafeln auf Vergangenheitswerten fußen, tatsächlich aber beispielsweise die durchschnittliche Lebenserwartung der Bevölkerung steigt. Im Ergebnis werden dadurch weniger Auszahlungen wegen vorzeitigem Todes fällig als kalkuliert. Hinzu kommt die für Lebensversicherer nötige vorsichtige Kalkulation der Tarife. Damit wird sichergestellt, dass die fällig werdenden Todesfallleistungen in jedem Fall gedeckt sind. Der Sterblichkeitsgewinn erhöht die Überschussbeteiligung, die bei Risikolebensversicherung häufig zur Verrechnung mit den Tarifbeiträgen verwendet wird.
Überschussbeteiligung: Überschüsse bei Risikolebensversicherungen entstehen durch eine rationelle Verwaltung bei der Versicherungsgesellschaft und dadurch, dass weniger Todesfälle eintreten, als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben.
Verantwortlicher Aktuar: Jedes Lebensversicherungsunternehmen hat einen verantwortlichen Aktuar zu benennen. Er hat die Aufgabe, die versicherungsmathematisch einwandfreie Kalkulation der Lebensversicherungsbeiträge zu verantworten. Zudem hat er laufend zu überprüfen, dass die finanzielle Situation der Lebensversicherungsgesellschaft die jederzeitige Erfüllung der gegenüber den Versicherten eingegangenen Verpflichtungen gewährleistet. Als Aktuare werden besonders ausgebildete Versicherungsmathematiker eingesetzt.
Verbundene Risikolebensversicherung: Die Versicherung wird auf das Leben von zwei - oder mehreren - statt nur einer Person abgeschlossen. Die Versicherungsleistung wird fällig, sobald eine der versicherten Personen verstirbt. Diese Versicherungsform ist meist günstiger kalkuliert als zwei unabhängige Lebensversicherungen auf die jeweiligen Personen, weil die Todesfallleistung hier nur einmal fällig werden kann.
Versicherte Person: ist diejenige, deren Leben versichert ist. Ihr Gesundheitszustand bei Antragstellung beziehungsweise ihre Krankheiten sind für das Unternehmen von Interesse. Wenn die versicherte Person stirbt, dann wird die Versicherungsleistung fällig.