Die Riesterrente
1. Was ist eine Riesterrente?
Bei der Riesterrente (Altersvermögensgesetz) handelt es sich um einen privaten Altersvorsorgevertrag, der staatlich gefördert wird. Wer einen Riestervertrag abschließt, erhält eine staatliche Zulage und in vielen Fällen eine zusätzliche Steuererleichterung. Die Riesterförderung gibt es nur für zertifizierte Altersvorsorgeverträge. Mit diesem Zertifikat bestätigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass der jeweilige Vertrag die Bedingungen für die staatliche Förderung erfüllt.
Zertifizierte Riesterverträge werden von Lebensversicherungsunternehmen, Banken, Fondsgesellschaften und Bausparkassen angeboten. Es gibt vier unterschiedliche Varianten: Private Rentenversicherungen, Banksparpläne, Fondssparpläne und den sogenannten Wohnriester. Um das Zertifikat zu erhalten, müssen Riesterverträge garantieren, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge plus staatliche Zulage zur Verfügung stehen. Dies bedeutet: das Vorsorgekapital ist vor Verlusten geschützt und bleibt in jedem Fall erhalten. Eine lebenslange Rente so zu sagen.
Riesterrenten, die von Lebensversicherungsunternehmen angeboten werden, bieten dies ohnehin. Für Auszahlungspläne der Banken, Fondssparpläne und den Wohnriester ist vorgeschrieben, dass ein Teil des zu Beginn der Auszahlungsphase vorhandenen Kapitals in eine Rentenversicherung eingebracht wird. Diese Versicherung setzt die monatlichen Auszahlungen ab dem 85. Lebensjahr lebenslang fort. Wer eine Riesterrente abschließt, erhält also in jedem Fall eine lebenslange Versorgung.
Gesetzliche Vorgaben bei der Riesterrente:
- Die Leistungen können frühestens ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden.
- Die Abschlusskosten, also die Kosten, die für die Vermittlung des Vertrages anfallen, müssen auf mindestens fünf Jahre verteilt werden.
- Mit Beginn des Rentenbezuges können höchstens einmalig maximal 30 Prozent des Altersvorsorgevermögens aus der Riesterrente entnommen werden.
- Auszahlungen aus Riesterverträgen werden in voller Höhe besteuert.
- Guthaben in Riesterverträgen können zur Finanzierung einer eigen genutzten Immobilie verwendet werden.
In den Genuss der staatlichen Riesterförderung kommen:
- in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte, dazu gehören Arbeitnehmer und Auszubildende sowie pflichtversicherte Selbstständige.
- Beamte und Empfänger von Amtsbezügen.
- Wehr- und Zivildienstleistende.
- Mütter und Väter während ihrer Kindererziehungszeit innerhalb von 36 Kalendermonaten nach Geburt.
- Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II
- Empfänger von vollen Erwerbsminderungsrenten sowie dienstunfähig geschriebene Beamte mit entsprechenden Versorgungsbezügen.
- Ehepartner von Förderberechtigten, die nicht berufstätig sind oder nicht zum begünstigten Personenkreis gehören, haben ebenfalls Anspruch auf die staatliche Zulage, wenn sie einen eigenen Vorsorgevertrag abschließen und das Paar nicht dauerhaft getrennt lebt. Voraussetzung für die Förderung ist in diesem Fall, dass der berufstätige Partner seinen Sparbeitrag in eine zertifizierte Riesterrente einzahlt und das der Ehepartner den Sockelbeitrag von 60,-- € jährlich in seinen eigenen Vertrag einzahlt.
Die staatliche Zulage muss beantragt werden. Der Versicherte stellt den Antrag und überlässt alles Weitere seinem Vertragsanbieter. Er kann seinen gewählten Anbieter bereits bei Vertragsabschluss damit beauftragen, die Zulage für ihn jedes Jahr automatisch zu beantragen (Dauerzulagenantrag).
2. Welche Vorteile bietet ein Riestervertrag?
Die Riesterrente garantiert im Alter ein zusätzliches laufendes Einkommen, das lebenslang gezahlt wird. Eine attraktive staatliche Förderung hilft bei der Finanzierung dieser privaten Zusatzversorgung. Auf Wunsch kann ein zusätzlicher Hinterbliebenenschutz und/oder eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung vereinbart werden.
Ebenso wie Betriebsrenten sind auch Riesterrenten vor einer vorzeitigen Verwertung bei Arbeitslosigkeit geschützt. Voraussetzung dafür ist, dass sie mit staatlicher Förderung aufgebaut wurden.
Die Riesterrente soll vor allem Familien mit Kindern die eigenverantwortliche Altersvorsorge erleichtern. Deshalb unterteilt sich die Riesterzulage in eine Grundzulage, die der Versicherte erhält und eine Kinderzulage, die pro Kind gezahlt wird. In einigen Fällen ist die Zulage vom Staat erheblich höher als die selbst eingezahlten Beiträge.
Die staatliche Förderung besteht aus zwei Teilen: aus der jährlichen Zahlung einer Grund- und einer Kinderzulage und aus der Möglichkeit, die Beiträge als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend zu machen.
Die Grund- und Kinderzulage beträgt jährlich maximal 154 Euro pro Person und höchstens 185 pro Kind.
Aber: für jedes ab 2008 neu geborene Kind kann die Kinderzulage bis zu 300 Euro im Jahr betragen.
Neu ist, dass ab 2008 alle Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einen so genannten Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 Euro auf den Riestervertrag gezahlt bekommen. Der Bonus gilt auch für bestehende Verträge, sofern der Versicherte zu Beginn des Beitragsjahrs, für das er eine Zulage beantragt, noch keine 25 Jahre alt war.
Der Abschluss einer Riesterrente kann zusätzliche Steuervorteile bringen. Dazu muss der Einkommensteuererklärung die ausgefüllte Anlage AV beigefügt werden. Das Finanzamt prüft auf dieser Grundlage, ob die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulage. Ist dies nicht der Fall, überweist die Behörde nur die Zulage. Ist der Sonderausgabenabzug lohnender, wird auch der über die Zulage hinausgehende Betrag gezahlt.
Eine interessante Vorsorgemöglichkeit ist die Riesterrente auch für junge Leute, die einen Einstieg in ihre private Altersvorsorge suchen. Weil das Sparkapital von Riesterverträgen im Falle von Arbeitslosigkeit vor der vorzeitigen Verwertung geschützt ist.
Die Bundesagentur für Arbeit oder die Sozialämter haben darauf keinen Zugriff. Sie eignet sich also ebenso für alle Arbeitnehmer, die einen Jobverlust befürchten müssen.
Um Versicherten mit Zahlungsschwierigkeiten entgegenzukommen, müssen die Beiträge für Riesterverträge nicht regelmäßig eingezahlt werden. Der Kunde kann so flexibel zahlen, wie es seine finanziellen Verhältnisse erlauben. Für eine optimale Altersvorsorge sind allerdings regelmäßige Beitragszahlungen zu empfehlen. Wenn der Vertrag während eines gesamten Beitragsjahres ruht, besteht in diesem Jahr kein Anspruch auf die Zulage und den Sonderausgabenabzug.
3. Was eine Riesterrente bringt
Die volle staatliche Zulage - 154 Euro Grundzulage und 185 bzw. 300 Euro pro Kind - gibt es nur, wenn der Versicherte einen so genannten Mindesteigenbeitrag beisteuert. Dieser Beitrag ist jeweils abhängig von den im Vorjahr erzielten rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkünften.
Ab 2008 beträgt der Mindesteigenbeitrag vier Prozent. Wer will, kann auch mehr in seine Riesterrente einzahlen. Die staatliche Förderung ist jedoch auf den Höchstbetrag des Sonderausgabenabzugs begrenzt. Ab 2008 beträgt er pro Jahr 2.100 Euro.
Wer so wenig verdient, dass sein errechneter Mindesteigenbeitrag geringer ist als der so genannte Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro, oder wer im Jahr zuvor gar kein Einkommen erzielt hat, zahlt mindestens den Sockelbeitrag, um die volle Zulage zu erhalten.
4. Varianten
Zertifizierte Riesterverträge werden von Lebensversicherungsunternehmen, Banken, Fondsgesellschaften und Bausparkassen angeboten. Es gibt vier unterschiedliche Varianten: Private Rentenversicherungen, Bank- und Fondssparpläne sowie Bausparverträge.
4.1 Rentenversicherungen
Diese Angebote bieten eine lebenslange Leibrente mit garantierten Leistungen und einer zusätzlichen Überschussbeteiligung. Bei der Anlage des Vorsorgekapitals steht die Sicherheit im Vordergrund. Anders als Banken und Fondsgesellschaften garantieren die meisten Versicherer eine bestimmte Verzinsung des gebildeten Kapitals - derzeit bis zu 1,75 Prozent. Wer wie vereinbart einzahlt, weiß bereits zu Vertragsbeginn genau, wie hoch seine Riesterrente später mindestens ausfallen wird. Einige Lebensversicherer bieten auch fondsgebundene Riesterrenten an. Bei diesen Angeboten werden Teile des Kapitals in Investmentfonds angelegt.
4.2 Banksparpläne
Die Riesterförderung wird auch für Banksparpläne gewährt, wenn die Angebote den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Banken rechnen zu Vertragsbeginn keine garantierten lebenslangen Renten aus. Sie schließen bei Vertragsbeginn zusätzliche Rentenversicherungen für ihre Kunden ab, aus denen ab dem 85. Lebensjahr Leibrenten fließen.
4.3 Fondssparpläne
Riesterfondssparpläne bieten wie Banksparpläne einen Kapitalerhalt und bei guter Börsenentwicklung die Aussicht auf zusätzliche Wertsteigerungen. Zu beachten ist: Die Garantie, dass bei Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulage zur Verfügung stehen, bezieht sich nur auf das Ende der Ansparzeit. Bei vorzeitiger Kapitalentnahme sind daher auch Verluste möglich.
4.4 Bausparverträge
Ab 2008 besteht im Rahmen der Riesterförderung die Möglichkeit der Kapitalentnahme bis zu 75 oder zu 100 Prozent des geförderten Kapitals zum Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie, ohne dass wie bisher eine Rückzahlung der entnommenen Beträge vor Rentenbeginn erforderlich ist. Die neuen Entnahmeregelungen gelten auch für Bestandsverträge. Riestergeförderte Immobilien können weder vermietet noch mit den geförderten Beträgen modernisiert werden. Die erhaltene Förderung bleibt beim Verkauf des Hauses nur dann erhalten, wenn der geförderte Betrag z. B. in den Kauf einer neuen Immobilie oder in einen neuen Riestervertrag fließt.
5. Zusatzversicherungen
Riesterverträge können mit zusätzlichen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen kombiniert werden. Die staatliche Förderung wird dadurch nicht gefährdet. Ein Teil der Beiträge wird entsprechend für den Risikoschutz verwendet, die spätere Rente fällt dadurch geringer aus. Allerdings dürfen nur maximal 15 Prozent des Gesamtbeitrages in Invaliditätsleistungen fließen. Hinterbliebenenschutz kann ebenfalls in den Vertrag eingeschlossen werden. Das im Todesfall zur Verfügung stehende Vorsorgekapital aus der Riesterrente kann zwar vererbt werden. In diesem Fall werden jedoch bereits gewährte Zulagen und die Steuerersparnis abgezogen. Die Förderung bleibt nur dann erhalten, wenn der hinterbliebene Ehepartner das Restkapital auf einen eigenen Riestervertrag überträgt oder sich das Geld als laufende Hinterbliebenenrente auszahlen lässt. Voraussetzung ist auch, dass er nicht dauernd getrennt von seinem verstorbenen Partner gelebt hat.
6. Was beim Abschluss einer Riesterrente zu beachten ist
- Beim Ausfüllen des Vertrages sollte man sich von einem Versicherungsfachmann helfen lassen. Wichtig sind korrekte und vollständige Angaben zum Antragsteller und/oder der versicherten Person. Die Daten für den Vertragsbeginn und Vertragsablauf müssen genau eingetragen werden. Nur so kann umgehend Versicherungsschutz gewährt werden.
- Bei der Riesterrente muss ein zusätzlicher Antrag auf staatliche Förderung gestellt werden. Seit 2005 kann das Versicherungsunternehmen damit beauftragt werden, diesen Antrag automatisch jedes Jahr erneut für seinen Kunden zu stellen.
- Beim Abschluss einer Riesterrente ist normalerweise keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Notwendig wird dies jedoch, wenn der Vertrag mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder/und einem Hinterbliebenenschutz kombiniert wird. In diesem Fall ist zu beachten, dass die Gesundheitsfragen präzise und umfassend beantwortet werden.
- Wichtig ist die sorgfältige Durchsicht des „Kleingedruckten“. Es gibt Auskunft über alle Details des Vertrages und über Rechte sowie Pflichten beider Vertragsparteien.
7. Kleines Lexikon zur Riesterrente
Antragsteller: Ist der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder die Bezugsberechtigten und zahlt die Beiträge. In der Regel versichert er sich selbst und erhält im Erlebensfall die Versicherungsleistung.
Antrag auf Zulage: Wer die staatliche Zulage bekommen möchte, muss einen Antrag stellen. Dieser Antrag wird vom Vertragsunternehmen an die Finanzbehörde weitergeleitet. Seit 1. Januar 2005 kann der Versicherte mit dem Unternehmen vereinbaren, dass der Antrag jedes Jahr automatisch gestellt wird.
Arbeitslosigkeit: Riesterrenten sind ebenso wie die neue Basisrente und Betriebsrenten vor einer Verwertung bei Arbeitslosigkeit geschützt.
Auszahlungsphase: Riesterrenten bestehen aus zwei Phasen: Der Ansparphase, während der Beiträge eingezahlt werden und der Auszahlungs- oder Leistungsphase, während der die lebenslange monatliche Rente gezahlt wird.
Berufseinsteigerbonus: Er wird automatisch gewährt, wenn die Person das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Zulage ist abhängig vom geleisteten Mindesteigenbeitrag und beträgt max. 200 Euro.
Eigenbeitrag: Das ist der Beitrag, den der Versicherte selbst einzahlen muss. Wer die Zulagen in voller Höhe erhalten will, muss seit 2008 vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens einzahlen, abzüglich der zustehenden Zulagen. Ist die Summe der Zulagen höher als der Eigenbeitrag, sind mindestens 60 Euro pro Jahr zu zahlen.
Entnahme von Kapital: Riesterrenten bieten die Möglichkeit, bei Beginn des Rentenbezugs maximal 30 Prozent des Vorsorgekapitals in einer Summe zu entnehmen.
Grundzulage: Das ist die staatliche Zulage, die im Rahmen der Riesterförderung für die versicherte Person gezahlt wird.
Günstigerprüfung: In diesem Rahmen prüfen die Finanzbehörden, ob Versicherte nur die staatliche Zulage oder darüber hinaus auch Steuererleichterungen erhalten.
Hinterbliebenenschutz: Ist als Zusatzbaustein der Riesterrente erhältlich.
Höchstbeitrag: Das ist der maximale Beitrag, für den es die staatliche Förderung gibt. Ab 2008 liegt dieser Beitrag bei 2.100 Euro pro Jahr.
Kinderzulage: Diese Zulage zahlt der Staat im Rahmen der Riesterförderung für jedes Kind, für das auch Kindergeld gewährt wird. Kinderzulagen fließen grundsätzlich in den Vertrag der Ehefrau, falls die Eltern nichts anderes bestimmt haben.
Kündigung: Die Riesterrente kann wie eine normale private Rentenversicherung gekündigt werden. Allerdings ist dann die erhaltene staatliche Förderung zurückzuzahlen.
Steuerliche Behandlung der Renten: Die Riesterrente muss voll versteuert werden.
Bei Kapitalentnahme für selbstgenutztes Wohneigentum gilt: Das in die Immobilie eingebrachte Vermögen wird fiktiv nachgelagert besteuert. Der Anbieter, z. B. ein Versicherungsunternehmen, führt zu diesem Zweck ein so genanntes „Wohnförderkonto“. Die Begleichung der Steuerschuld im Alter kann auf zwei Wegen geschehen. Wer die Steuern in einer Summe aufbringt, zahlt auf 70 Prozent des geförderten Kapitals den individuellen Steuersatz. Steht das Geld zur Begleichung der Steuerschuld nicht zur Verfügung, kann das Kapital kontinuierlich über einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren versteuert werden.
Überschussbeteiligung: Überschüsse bei der Riesterrenten entstehen durch eine rentable Anlage der Beiträge und eine rationelle Verwaltung in der Versicherungsgesellschaft. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben.
Verantwortlicher Aktuar: Jedes Lebensversicherungsunternehmen hat einen Verantwortlichen Aktuar zu benennen. Er hat die Aufgabe, die versicherungsmathematisch einwandfreie Kalkulation der Lebensversicherungsbeiträge zu verantworten. Zudem hat er laufend zu überprüfen, dass die finanzielle Situation der Lebensversicherungsgesellschaft die jederzeitige Erfüllung der gegenüber den Versicherten eingegangenen Verpflichtungen gewährleistet. Als Aktuare werden besonders ausgebildete Versicherungsmathematiker eingesetzt.
Zertifizierung: Um die Riesterförderung zu erhalten, müssen die Vorsorgeverträge von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert sein. Dieses Zertifikat ist anhand einer Prüfnummer in den Vertragsunterlagen zu erkennen.
Veränderungen in der Riester-Rente
2005
Durch das Alterseinkünftegesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, wurden die Zertifizierungskriterien von elf auf fünf reduziert, was der Vereinfachung der Riester-Rente und damit einer höheren Akzeptanz durch die Bürger dienen sollte. Der Erfolg dieser Maßnahme ist jedoch strittig. Um die Attraktivität der Riester-Rente für Vermittler zu erhöhen, wurde gleichzeitig die Auszahlung der Provision auf einen Zeitraum von fünf Jahren konzentriert. Weiterhin sieht das Gesetz vor, dass von dem Altersvorsorgevermögen ab Rentenbeginn bis zu 30 % ausgezahlt werden können und das restliche Kapital der lebenslangen Verrentung dient. Bei einer Vollauszahlung (schädliche Verwendung -siehe unten) tritt neben der Rückzahlung der Förderungen für Neu-Verträge die volle Ertragsbesteuerung ein. Alt-Verträge (bis 31. Dezember 2004) sind bei Kündigung ertragssteuerfrei, wenn sie mindestens 12 Jahre Laufzeit hatten. Ferner braucht der Versicherte die Zulage nicht mehr jedes Jahr erneut zu beantragen, sofern er dem Anbieter eine entsprechende Vollmacht erteilt hat (Dauerzulagenantrag).
2006
Das Alterseinkünftegesetz führte gemäß einer EU-Richtlinie für ab 2006 angebotene Tarife Unisex-Tarife ein. Hierbei erhalten Frauen und Männer (geschlechtsunabhängige Risikobewertung) bei gleichem Beitrag gleiche Leistungen. Da die Prognose der Lebenserwartung bisher auch das Geschlecht einbezog und Frauen statistisch länger leben, verringern Unisex-Tarife die Auszahlung für Männer. Seit 1. Januar 2006 zahlen Männer bei Neuabschlüssen für gleiche Rentenleistungen etwa 6,5 % höhere Beiträge.
2007
Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage ab 2006 wurde als Ersatz eine Förderung im Rahmen des Riester-Sparens durch die große Koalition im Koalitionsvertrag versprochen. Von Anfang an war geplant, dass das Fördervolumen deutlich geringer als bei der früheren Eigenheimzulage sein werde (Einnahmeverbesserung für den Staat).
2008
Wer mit einer Riester-Rentenversicherung, einem Bank- oder Fondssparplan fürs Alter spart, kann das angesparte Kapital ab sofort auch für den Bau oder Kauf einer Immobilie, die Entschuldung oder den Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften einsetzen. Auch Einzahlungen auf Bausparverträge sind jetzt förderfähig. Außerdem gibt es die Riester-Zulagen für Tilgungsleistungen auf Wohnungsbaukredite. Voraussetzung ist jeweils, dass die Immobilie selbst genutzt wird (Änderung der § 82 und § 92a EStG). Für ab 2008 geborene Kinder wurde die Riester-Zulage auf 300 Euro erhöht (Änderung des § 85 EStG). Zusätzlich gibt es eine Extraprämie von 200 Euro für Berufseinsteiger, die bis zum 25. Lebensjahr einen Vertrag abschließen (Änderung des § 84 EStG). Für Kinder, die bis einschließlich 2007 geboren wurden, bleibt es bei der bislang im Gesetz festgelegten Zulage von 185 Euro.
2010
Mit dem Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 8. April 2010 wurde bestimmt: Wohnt jemand in Deutschland, arbeitet aber im Ausland, so besteht weiterhin unmittelbare Zulagenberechtigung, wenn die ausländische Pflicht zur Einzahlung in eine gesetzliche Rentenversicherung vor dem 1. Januar 2010 begründet wurde und der Riester-Vertrag bereits ebenso vor dem 1. Januar 2010 abgeschlossen wurde (Änderung der § 10a Abs. 1 und § 52 Abs. 24c EStG).
Die Finanzierung einer Wohnung oder selbstgenutzten Immobilie ist auch im EU/EWR-Ausland möglich. Das steuerlich geförderte Altersvorsorgevermögen kann jetzt auch hierfür genutzt werden (Änderung des § 92a EStG). Es handelt sich dabei um die 27 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen – nicht jedoch die Schweiz oder die Türkei. Die Förderung bleibt auch im Falle eines Wegzugs ins EU/EWR-Ausland erhalten. Rückforderungen sind nicht mehr vorgesehen. Ein Umzug in die Schweiz oder in die Türkei bleibt allerdings förderschädlich.
2012
Mit Beginn des Jahres 2012 sinkt der Garantiezins für Neuabschlüsse von Riester-Verträgen von 2,25 auf 1,75 Prozent (Änderung des § 2 der Deckungsrückstellungsverordnung). Die Reduzierung wurde vom Bundesministerium für Finanzen in Kooperation mit dem Gesamtverband der Versicherungswirtschaft beschlossen. Ehepartner von unmittelbar Zulagenberechtigten erhalten Zulagen, wenn sie selbst zwar nur mittelbar berechtigt sind, aber einen pflichtversicherten Ehepartner haben und in den eigenen Altersvorsorgevertrag mindestens 60 Euro pro Kalenderjahr einzahlen (Änderung des § 79 Satz 2 EStG).
2013
Im Rahmen des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes werden im Wesentlichen vier Änderungen an der Riester-Rente vorgenommen.
Es wird ein einheitliches Produktinformationsblatt eingeführt, das wesentliche Kennzahlen zur Ertragserwartung und zu enthaltenen Kosten enthält (Neufassung des § 7 AltZertG).
Beim Anbieterwechsel erhält der alte Anbieter maximal 150 € Wechselkosten. Der neue Anbieter darf Abschluss- und Vertriebskosten nur auf bis zu 50 % des übertragenen Kapitals anrechnen (Änderung des § 1 Abs. 1 AltZertG).
Bei Wohn-Riesterverträgen darf man bereits im Ansparzeitraum förderunschädlich Kapital entnehmen. Auch kann man bestimmte Modernisierungen finanzieren (Änderung des § 92a EStG).
Die Möglichkeit, mittels Riester-Vertrag auch Berufsunfähigkeitsrisiken abzusichern, wird ausgeweitet (Einfügung eines § 2 Abs. 1a AltZertG in Verbindung mit Änderung des § 10 Abs 1 Nr. 2 EStG).
2018
Im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wird die Grundzulage ab 1. Januar 2018 von 154 € auf 175 € erhöht.
Eine sozialversicherungsrechtliche Besserstellung ergibt sich außerdem bei der riestergeförderten betrieblichen Altersversorgung, denn die viel kritisierte Doppelverbeitragung entfällt. Wie bei privat abgeschlossenen Riester-Verträgen, werden die Sozialversicherungsbeiträge während der Ansparphase abgeführt; die Pflicht zur Entrichtung von KVdR-/PVdR-Beiträgen fällt in der Rentenphase nicht mehr an.