Private Altersvorsorge
1. Was ist eine Private Altersvorsorge?
Eine private Altersvorsorge wendet sich insbesondere an alle, die etwas für die Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards im Rentenalter tun möchten und eine geringere Versteuerung der Rente bei Rentenbezug wünschen. Der Abschluss einer privaten Altersvorsorge ist sehr einfach, weil eine Gesundheitsprüfung nicht zwingend erforderlich ist. Also: Auch Personen, für die aus gesundheitlichen oder aus anderweitigen Gründen der Abschluss einer Kapitallebensversicherungnicht in Frage kommt, können über eine private Rentenversicherung für ihren Ruhestand vorsorgen. Es gibt verschiedene Formen der privaten Rentenversicherung. Die klassische Form ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. Hier wird Kapital mit laufenden Beitragszahlungen angespart und anschließend ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt in monatlichen Renten ausgezahlt. Der Versicherte hat die Wahl, ob er die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen möchte. Zusätzlich hat der „Privat-Rentner\" ein so genanntes Kapitalwahlrecht. Zum Ablauf des Versicherungsvertrages kann er wählen, ob er lieber eine lebenslange Rente beziehen oder einmalig einen hohen Geldbetrag ausgezahlt bekommen möchte. Die Kapitalabfindung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn beantragt werden.
Wichtig:
Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine Hinweise zur privaten Rentenversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.
2. Welche Vorteile bietet die Private Rentenversicherung?
Die private Rentenversicherung garantiert im Alter ein zusätzliches laufendes Einkommen, das lebenslang gezahlt wird. Und nicht nur, wie bei Formen der reinen Kapitalbildung, bis das angesammelte Geld verbraucht ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherte 80, 90 oder 100 Jahre alt wird. Die Lebensversicherer übernehmen das nicht vorhersehbare „Langlebigkeitsrisiko“, also das Risiko, wie lange ein Mensch lebt und Rente beziehen wird. Die Versicherungswirtschaft sagt den Versicherten, vereinfacht dargestellt, eine garantierte Verzinsung des aufgebauten Kapitals von derzeit 1,75 Prozent zu, und zwar für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages. Meist endet die Rentenzahlung mit dem Tod des Rentenempfängers. Dennoch können auch Angehörige mit einer privaten Rentenversicherung versorgt werden. Dazu wird bei Vertragsabschluss eine so genannte Rentengarantiezeit vereinbart. Stirbt die versicherte Person nach Beginn der Rentenzahlung, werden entsprechend der vereinbarten Rentengarantiezeit die noch nicht ausgezahlten garantierten Renten an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Eine andere Alternative ist die Vereinbarung einer Witwen- beziehungsweise Witwerrente. Die Rentenzahlung an die mitversicherte Person erfolgt dann lebenslang.
3. Varianten
- Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag („Sofortrente“)
Aus dieser Form der Versicherung erhält der Versicherte nach Zahlung eines Einmalbeitrages frühestens zu Beginn des nächsten Monats eine lebenslange Rentenzahlung. Besonders geeignet ist diese Rentenform beispielsweise für die Verwendung der Ablaufleistung aus einer fällig werdenden Kapitallebensversicherung. Interessant ist diese Versicherung also für ältere Menschen und Rentner, die über einen größeren Geldbetrag verfügen und diese Summe für eine zusätzliche Rente sinnvoll anlegen möchten. - Rentenversicherung mit abgekürzter Beitragszahlung und Kapitalwahlrecht
Diese Form der Rentenversicherung eignet sich für die private Altersvorsorge, wenn schon in jüngeren Jahren ein größerer Geldbetrag zur Verfügung steht. Im Prinzip funktioniert diese Rentenversicherung wie eine aufgeschobene Rentenversicherung mit Einmalbeitrag. Der Versicherte zahlt einen größeren Einmalbetrag auf ein Depotkonto bei der gewählten Versicherungsgesellschaft. Aus diesem Depot entnimmt die Versicherungsgesellschaft - ohne weiteres Zutun des Versicherten - Beiträge für die Rentenversicherung. Im Depot wird das Geld mit einem variablen Zinssatz verzinst. Die Depotzinsen sind steuerpflichtig. Nach Ablauf der fünf Beitragsjahre ruht die Versicherung bis zum Vertragsablauf, mindestens sieben Jahre. Das Vertragsende sollte aus steuerlichen Gründen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres liegen. Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen sind die Erträge zur Hälfte steuerfrei. Der Versicherte hat auch hier das Wahlrecht zwischen einer einmaligen Kapitalabfindung und einer lebenslangen Rentenzahlung. Die Vorteile dieser Versicherungsform liegen unter anderem darin, dass eine Gesundheitsprüfung nicht erforderlich ist. Aufgrund der kurzen Beitragszahlungsdauer fällt es leicht, den Überblick über die persönliche Finanzsituation zu behalten. Geeignet ist diese Versicherung für alle, die Ersparnisse gebildet haben und eine ebenso sichere wie renditestarke Anlagemöglichkeit suchen.
4. Zusatzversicherungen
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Eine private Rentenversicherung kann problemlos mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kombiniert werden. Diese Zusatzversicherung garantiert dem Versicherten im Falle der Berufsunfähigkeit mindestens die Beitragsfreistellung seiner privaten Rentenversicherung. Er muss sich im Falle der Berufsunfähigkeit also nicht auch noch Gedanken um diesen Baustein seiner Altersvorsorge machen. Zusätzlich zur Beitragsbefreiung ist die Vereinbarung einer Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, maximal für die Dauer der Vertragslaufzeit, möglich. Die Berufsunfähigkeitsrente soll sicherstellen, dass der persönliche Lebensstandard weitestgehend erhalten bleibt. Die Laufzeit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann von der Laufzeit der Hauptversicherung abweichen.
5. Was man beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung beachten sollte
- Beim Ausfüllen des Versicherungsantrages sollte man sich von einem fachlich versierten Berater helfen lassen. Wichtig sind korrekte und vollständige Angaben zum Antragsteller und/oder der versicherten Person. Die Daten für den Vertragsbeginn und Vertragsablauf müssen genau eingetragen werden. Nur so kann der Versicherungsschutz umgehend gewährt werden.
- Folgenreich kann die Angabe des Bezugsberechtigten für den Todesfall sein. Ist das Bezugsrecht widerruflich, sind Änderungen jederzeit möglich. Wurde das Bezugsrecht jedoch unwiderruflich eingeräumt, lässt es sich nur noch mit Zustimmung des oder der Bezugsberechtigten ändern. Wer sich bei dieser Angabe unsicher ist, kann auch nach Policierung der Versicherung noch entscheiden, wer die Auszahlung nach seinem Tod bekommen soll.
- Normalerweise müssen bei Abschluss einer Rentenversicherung keine Gesundheitsfragen beantwortet werden. Notwendig wird dies jedoch, wenn die Rentenversicherung mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kombiniert werden soll. In diesem Fall ist die korrekte Beantwortung der zum Antrag in Schriftform gestellten Gesundheitsfragen wichtig. Unverzichtbar ist die genaue Angabe von Vorerkrankungen. Hier sollte umfassend geantwortet werden. Auf Grundlage dieser Angaben muss die Versicherungsgesellschaft die Beitragshöhe kalkulieren und über einen eventuellen Zuschlag entscheiden. Je nach Höhe der gewünschten Versicherungssumme und dem Alter der zu versichernden Person sind unterschiedliche Gesundheitsfragen zu beantworten. In einigen Fällen kann auch ein Arztbesuch notwendig werden. In jedem Fall muss ein Hausarzt benannt werden, zumindest der Arzt, der sich mit dem Gesundheitszustand am besten auskennt.
- Wichtig ist die Lektüre des „Kleingedruckten“, das über die Vertragsbedingungen informiert. Alle erforderlichen Informationen sollen dem Interessenten bereits bei Antragstellung ausgehändigt werden.
6. Kleines Lexikon zur Privaten Rentenversicherung
Antragsteller: ist der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder die Bezugsberechtigten und zahlt die Beiträge. In der Regel versichert er sich selbst und erhält im Erlebensfall die Versicherungsleistung.
Beleihung der Rentenversicherung: ist in der Regel bis zur Höhe des Rückkaufswertes möglich und meist günstiger als ein Bankkredit.
Dynamische Erhöhung von Beitrag und Leistung: ist dies vereinbart, steigt der Beitrag für die Versicherung jährlich z. B. um einen vereinbarten Satz (bspw. 5 Prozent). Die Versicherungssumme wird dabei entsprechend der Restlaufzeit des Vertrages und des erreichten Eintrittsalters für diesen Erhöhungsbetrag angepasst. Dynamischen Erhöhungen kann im Einzelfall widersprochen werden. Wird eine dynamische Erhöhung mindestens dreimal nacheinander abgelehnt, entfällt die Dynamikklausel vollständig.
Flexibler Auszahlungsbeginn: bezieht sich auf den Rentenbeginn und bedeutet, dass es möglich ist, den Beginn der Rentenzahlungen vorzuziehen (geringere Rentenzahlung) oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben (höhere Rentenzahlung). Gesundheitsprüfung: ist für eine Rentenversicherung nicht erforderlich. Sie ist unter Umständen erforderlich, wenn zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgeschlossen werden soll. Im Normalfall genügt hier die Beantwortung der in Schriftform gestellten Gesundheitsfragen. Ärztliche Untersuchungen werden erst bei höherem Eintrittsalter oder hohen Berufsunfähigkeitsrenten erforderlich. Gruppenversicherung: Firmen, Vereine oder Verbände können für ihre Arbeitnehmer oder Mitglieder Gruppenversicherungen abschließen. Durch die vereinfachte Bearbeitung entstehen der Lebensversicherungsgesellschaft Kostenvorteile, die in Form von Beitragsnachlässen weitergegeben werden. Die Vereinfachung liegt vor allem in einer oft reduzierten Risikoprüfung, gemeinsamer Policierung und vereinfachter Beitragsberechnung. Kapitalertragsteuer: Bei einer Rentenversicherung mit weniger als zwölf Jahren Laufzeit oder einer Auszahlung vor dem 62. Lebensjahr unterliegen die Zinserträge der Kapitalertragssteuer. Wird die Versicherungsleistung in Form einer Rentenzahlung erbracht, ist nur der so genannte Ertragsanteil der Rente mit dem individuellem Steuersatz zu versteuern.
Police: Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, ist die Police.
Rechnungszins: Der Rechnungszins ist für die Berechnung des Deckungsstocks wichtig. Der Deckungsstock ist ein Sondervermögen, das besonderem gesetzlichen Schutz unterliegt, damit die jederzeitige Erfüllung der in den Versicherungsverträgen eingegangenen Verpflichtungen sichergestellt ist. Für die Ermittlung des Rechnungszinses wird die Umlaufrendite von Anleihen der öffentlichen Hand im arithmetischen Mittel der letzten 10 Jahre ermittelt und als höchstmöglicher Rechnungszins festgelegt. Der aktuelle Rechnungszins beträgt seit 1. Januar 2007 2,25 Prozent, dieser sinkt ab dem 01.01.2012 auf 1,75%. Von der Senkung des Garantiezinses sind in erster Linie Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen betroffen.
Rentengarantie: Die Zahlung der Rente ist für eine bestimmte Zeit - meistens fünf oder zehn Jahre - garantiert, auch wenn der Rentner während dieser Zeit stirbt. Die Renten werden dann für die Dauer der verbliebenen Rentengarantiezeit an die Hinterbliebenen weitergezahlt.
Rückkaufswert: Der bei der Kündigung einer privaten Rentenversicherung zu erstattende Betrag wird auch Rückvergütung genannt. Da für das Versicherungsunternehmen für die Vertragseinrichtung und Vertragsverwaltung Kosten anfallen, können dem Versicherten bei einer Kündigung nicht alle gezahlten Beiträge zurückerstattet werden.
Überschussbeteiligung: Überschüsse bei der privaten Rentenversicherung entstehen durch eine rentable Anlage der Beiträge und eine rationelle Verwaltung in der Versicherungsgesellschaft. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben.
Verantwortlicher Aktuar: Jedes Lebensversicherungsunternehmen hat einen Verantwortlichen Aktuar zu benennen. Er hat die Aufgabe, die versicherungsmathematisch einwandfreie Kalkulation der Lebens- und Rentenversicherungsbeiträge zu verantworten. Zudem hat er laufend zu überprüfen, dass die finanzielle Situation der Lebensversicherungsgesellschaft die jederzeitige Erfüllung der gegenüber den Versicherten eingegangenen Verpflichtungen gewährleistet. Als Aktuare werden besonders ausgebildete Versicherungsmathematiker eingesetzt.
Versicherte Person: Ist diejenige, deren Leben versichert ist.