Frank Marschall Finanzplanung & Versicherungen

Platz für Ihren Slogan

Geschäftsinhaltsversicherung

Die Absicherung der eigenen, gemieteten oder geleasten Vermögenswerte ist für Unternehmen von essentieller Bedeutung. Dies gilt für sowohl für Firmen, Handwerks-, Handels- und Gewerbebetriebe als auch für Freiberufler mit eigenen Büroräumen. Denn unversehens kann es z.B. durch Brand oder Rohrbruch zu hohen Schäden kommen.   

Vor den Folgen solcher Vorkommnisse schützen entsprechende Sachversicherungen. Sie leisten Ersatz, wenn die Geschäftseinrichtung, Maschinen, Werkzeuge, PCs, Waren, Vorräte, Verpackungsmaterialien, Dekorationen oder das Eigentum der Mitarbeiter am Arbeitsplatz beschädigt werden.

Ob und in welchem Umfang sich Betriebe vor solchen Risiken absichern müssen, hängt jedoch stark von der Art des Geschäfts ab. Ein Gastwirt braucht einen anderen Versicherungsschutz als eine Architektin oder ein Einzelhändler. Freiberufler wie Journalisten, die zu Hause arbeiten, kommen hingegen mit einer normalen Hausratversicherung aus. Jedes Unternehmen benötigt deshalb individuelle Schutzkonzepte, je nach konkreter Tätigkeit und Betriebsgröße. Es gibt die Möglichkeit diese Versicherungen gebündelt in der Geschäftsinhaltsversicherung abzuschließen oder einzelne Bausteine je nach Bedarf zusammenzustellen.

Bausteine und Leistungen

  • Eine Geschäftsinhaltsversicherung umfasst die wichtigsten Risiken, die den Geschäftsbetrieb maßgeblich beeinflussen können, in einer Police. Sie leistet bei Schäden durch folgende Risiken finanziellen Ersatz:
  • Brand, Blitzschlag, Explosion und Absturz eines Flugzeuges oder seiner Teile auf das Geschäft: Es werden die Kosten für Lösch- und Aufräumarbeiten übernommen sowie alle Maßnahmen, die der Schadensminderung dienen. Die Kostenübernahme ist bei einzelnen Versicherern allerdings begrenzt. Für Schäden am Gebäude tritt jedoch die Geschäftsgebäudeversicherung ein.  
  • Einbruch, Diebstahl und Vandalismus: Hier werden der Schaden selbst, Instandsetzungskosten oder der Verlust der Einrichtung bzw. Waren übernommen.
  • Leitungswasserschäden: Die Folgen beispielsweise von Rohrbrüchen an Einrichtung und Waren werden abgegolten. Die Versicherung tritt auch bei Frost als Ursache ein. Für die Schäden am Gebäude, beispielsweise den Ersatz der Rohrleitung, ist allerdings eine Geschäftsgebäudeversicherung notwendig.
  • Sturmschaden: Wird bei einem Sturm das Dach abgedeckt oder gehen Schaufensterscheiben kaputt, sodass dadurch auch die Waren und die Geschäftseinrichtung beschädigt werden, dann ist das ein Fall für die Geschäftsinhaltsversicherung. Hagelschlag muss hingegen meist zusätzlich eingeschlossen werden. Für Schäden am Gebäude und am Schaufenster treten die Geschäftsgebäude- und die Glasversicherung ein.

Jedes dieser Risiken kann jedoch auch einzeln oder mit weiteren Policen zusammen abgesichert werden.

Kombination nach Risiko

Am wichtigsten ist die Abdeckung des Feuerrisikos, denn Brand, Blitzschlag oder eine Explosion kann den Betrieb zu großen Teilen oder vollständig zerstören. Das Ausmaß und die Folgen solcher Schäden hängen von der Art des Betriebs und von der jeweiligen Branche ab. Für einen produzierenden Betrieb mit teuren Maschinen und Rohstoffen kann das Risiko Feuer gravierender sein als für ein Dienstleistungsunternehmen, das seinen Sitz in gemieteten Büroräumen hat und das Geschäft mit Hilfe einiger PCs und Telefonen betreibt.   

Wichtig ist auch die Absicherung gegen Kosten, die durch Einbruchdiebstahl – einschließlich Vandalismus nach einem Einbruch – entstehen können. Verluste durch einen Ladendiebstahl deckt die Police allerdings nicht ab.

Wichtig: Richtige Angaben sind Pflicht!

Die Versicherungsgesellschaft fragt vor einer Angebotserstellung nach Einbruch- und Diebstahlsicherungen. Diese müssen dann auch wie vom Unternehmen angegeben wirklich vorhanden sein, da die Assekuranz im Ernstfall sonst nicht zahlt.   Ergänzt werden können die Bausteine der Geschäftsinhaltsversicherung durch Leitungswasser-, Sturm-, Hagel, Elementar- oder Glasversicherungen.

Fazit: Schadensverhütung spart Prämien

Unternehmer sollten vor Abschluss einer Geschäftsinhaltsversicherung unbedingt bedenken: Investitionen in angemessene Maßnahmen zur Schadensverhütung lohnen sich. Denn sie verringern nicht nur das Risiko, sondern auch die Kosten. Viele Unternehmen verfügen gerade mal über den Minimalschutz – dabei lassen sich Versicherungsbeiträge durch entsprechende Feuer- oder Einbruchmeldeanlagen deutlich reduzieren.    

Quelle: Mittelstandswiki.de

E-Mail
Anruf
Karte
Infos