Betriebliche Altersversorgung
Was ist die betriebliche Altersversorgung?
Die betriebliche Altersversorgung ist eine Leistung des Arbeitgebers. Sie kann eine Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung umfassen.
Für wen ist die betriebliche Altersversorgung geeignet?
Die betriebliche Altersversorgung ist für alle Arbeitnehmer geeignet. Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat seit dem 1. Januar 2002 einen Anspruch auf die so genannte Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, auf Wunsch des Arbeitnehmers einen Teil des Lohns oder Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung zu investieren.
Wie funktioniert die betriebliche Altersversorgung?
Es gibt fünf verschiedene Formen - so genannte Durchführungswege - der betrieblichen Altersversorgung:
- Direktzusage des Arbeitgebers
- Unterstützungskasse
- Pensionsfonds
- Pensionskasse
- Direktversicherung
Die betriebliche Altersversorgung kann vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder von beiden gemeinsam finanziert werden. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, die betriebliche Altersversorgung direkt aus ihrem Bruttoeinkommen zu finanzieren - das sichert Steuervorteile. Diese steuerliche Förderung gilt in den Durchführungswegen Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung jedoch nur, wenn die Vorsorgesparer später eine lebenslange Rente aus der betrieblichen Altersversorgung beziehen. Bis zu 30 Prozent des Kapitals können sie sich aber zu Beginn der Rente als Einmalbetrag auszahlen lassen. Bei der Pensionskasse und der Direktversicherung gibt es eine zusätzliche Option: Wer ein Kapitalwahlrecht vereinbart hat, kann sich statt einer lebenslangen Rente das gesamte Kapital auf einmal auszahlen lassen. Doch dieses Kapitalwahlrecht sollte man erst innerhalb von 12 Monaten vor Beginn der Rente nutzen. Denn falls man es bereits während der Ansparphase ausübt, verliert man die Steuervorteile für die künftigen Beiträge.
Wie wird die durch Entgeltumwandlung finanzierte betriebliche Altersversorgung gefördert?
Der Staat fördert die Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung zweifach: Für Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung - 2015 sind das 2.904 € West und 2496 € Ost- fallen keine Sozialabgaben an. Zusätzlich gibt es steuerliche Vorteile, die sich je nach Form der betrieblichen Altersversorgung und dem Zeitpunkt der Versorgungszusage unterscheiden.
Wie werden Beiträge und Auszahlungen steuerlich behandelt?
Bei einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zahlen Arbeitnehmer während der Ansparphase keine Steuern. Erst die Versorgungsleistungen sind steuerpflichtig.
Beiträge zu Pensionsfonds, Pensionskassen oder für Direktversicherungen werden unterschiedlich gefördert, je nachdem, wann der Arbeitgeber die Versorgungszusage erteilt hat. Wer die Zusage nach dem 31. Dezember 2004 erhalten hat, kann Beiträge bis zu 4.704 € (2.904 € + 1.800 € West) und 4296 € (2.496 € + 1.800 € Ost) steuerfrei einzahlen.
Die ausgezahlten Leistungen, die auf steuerfreien Beiträgen beruhen, werden in voller Höhe nachgelagert mit dem individuellen Steuersatz versteuert. Darüber hinaus fallen in der Regel Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung an.
Welche Vorteile hat die steuerlich geförderte betriebliche Altersversorgung?
- Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen leisten eine lebenslange, monatliche Rente. Bei Verträgen mit Pensionskassen und bei Direktversicherungen besteht ggf. die Möglichkeit, ein Kapitalwahlrecht zu vereinbaren und das gesamte Kapital auf einmal zu bekommen.
- Die betriebliche Altersversorgung über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder mittels einer Direktversicherung kann mit einer Riester - Förderung kombiniert werden.
- Die betriebliche Altersversorgung kann berufsspezifische Risiken absichern.
- Durch die große Anzahl von versicherten Arbeitnehmern kann die betriebliche Altersversorgung günstiger sein als die private Vorsorge.
- Die betriebliche Altersversorgung ist grundsätzlich HartzIV - fest: Sie ist in der Ansparphase vor jedem Zugriff Dritter geschützt, also auch vor der Anrechnung bei Bezug von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe. Eine spätere Auszahlung aus der geförderten Vorsorge ist - genauso wie andere Einkünfte auch - nicht besonders geschützt.