Frank Marschall Finanzplanung & Versicherungen

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AKTUELLES

 







Neuigkeiten 2024

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16.01.2024, 16:25

Diese Änderungen kommen 2024 bei Immobilien, Finanzen und Steuern

ASSCompact vom 20.12.2023 Vorabpauschale wird erstmals fällig Erstmals seit ihrer Einführung 2018 wird im Januar 2024 die Vorabpauschale fällig. Voraussetzung ist, dass die Fonds und ETFs des Anlegers im...   mehr




Neuigkeiten 2023

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20.11.2023, 14:14

Kostentreiber: Warum die Kfz-Beiträge branchenweit steigen

Über die gesamte Branche hinweg verzeichnen die Beiträge für Kfz-Versicherungen einen starken Anstieg. Warum das so ist und welche Faktoren dazu beitragen? Nutzen Sie diese Infos, um Ihre Kunden über die...   mehr


27.10.2023, 10:59

Klimawandel und Extremwetter: Wie gefährdet sind Wohngebäude?

Quelle: ASSCompact vom 11.10.2023 In einer aktuellen Studie zum Thema „Klimawandel und Extremwetterereignisse – Schadenentwicklung und Anforderungen an Wohngebäude“ befassen sich die VHV, der BSB und das IFB...   mehr


19.09.2023, 16:38

Diese fünf Risiken führen häufig zum Rechtsstreit

ROLAND Rechtsschutz hat ermittelt, wie oft die Deutschen in einen Rechtsstreit geraten und welche Themen Auslöser für die Konflikte sind. Von Verträgen bis Immobilien – fünf Rechtsrisiken für Privatkunden...   mehr


19.09.2023, 16:34

Wird die EZB die Leitzinsen weiter anheben?

Quelle: ASS Compact vom 11.09.2023 Der Zinsentscheid naht: Am kommenden Donnerstag, 14.09.2023, tagt die Europäische Zentralbank erneut zum aktuellen Leitzinssatz. Zuletzt standen kleine Erhöhungen oft schon...   mehr


19.09.2023, 16:27

Neue Regionalklassen in der Kfz-Versicherung

ASS-Compact vom 24.08.2023 Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat die Schadenbilanzen der rund 400 Zulassungsbezirke in Deutschland berechnet und die Kfz-Regionalklassen neu...   mehr


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Neuigkeiten 2022

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09.12.2022, 13:14

Rentenkasse: Finanzstärke sieht anders aus

Quelle: ASSCompct vom 08.12.2022 Die gesetzliche Rentenkasse hat einen Überschuss erzielt – und schon wird ihre finanzielle Stabilität gelobt. Doch sowohl der Blick auf die Einnahmen- als auch auf die...   mehr


09.12.2022, 11:37

Zahlen zur zukünftigen Altersstruktur in Deutschland

Quelle: ASSCompact vom 08.12.2022 Wie alt kann Deutschland noch werden? Das Statistische Bundesamt hat nun Berechnungen angestellt, die zeigen, wie sich das Alter der Bevölkerung in den kommenden Jahrzehnten...   mehr


09.12.2022, 11:31

BdV erinnert an wichtige Versicherungen für Skifahrer

Quelle: ASSCompact vom 06.12.2022 In den Alpen kehrt der Winter ein und in vielen Skigebieten wird die Skisaison eingeläutet. Anlass für die Verbraucherschützer vom BdV, an wichtige Versicherungen für...   mehr


09.12.2022, 11:25

Wohn-Riester künftig auch für energetische Sanierung nutzbar

Quelle: ASSCompact vom 05.12.2022 Ab 2024 lässt sich die staatlich geförderte Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt, ebenfalls zur energetischen Sanierung von Wohneigentum einsetzen. Möglich macht dies...   mehr


12.09.2022, 13:19

Die EZB hat die größte Leitzinserhöhung ihrer Geschichte angekündigt!

Quelle: ASS Compact vom 09.09.2022 Mitte dieser Woche geht es bei den Leitzinsen um 0,75 Prozentpunkte nach oben. Was bedeutet das für die Konjunktur im Euroraum? Wie weit steigt die Inflation noch? Und wie...   mehr


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Neuigkeiten 2021

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21.12.2021, 17:18

Keine Kontoführungsgebühren für Bausparverträge

Auch in der Ansparphase dürfen Bausparkassen ihren Kunden für die Kontoführung kein Entgelt berechnen. Dies hat das Oberlandesgericht Celle in einem aktuellen Urteil entschieden. Ein Bausparanbieter hatte eine...   mehr


30.06.2021, 15:31

Das sind die Änderungen zum Halbjahreswechsel 2021

Quelle ASS Compact vom 24.06.2021 Zum 01.07.2021 ergeben sich pünktlich zum Halbjahreswechsel einige rechtliche Änderungen. Neben dem FISG, einer ersten gesetzgeberischen Konsequenz aus dem Wirecard-Skandal,...   mehr




Neuigkeiten 2020

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21.12.2020, 15:49

Das ändert sich 2021 für Immobilienbesitzer

2020 neigt sich langsam, aber sicher dem Ende zu. Rund um den Jahreswechsel gibt es auch wieder einige neue Regeln bei Förderungen und Fristen für Immobilienbesitzer und Bauherren, auf die aktuell die...   mehr


21.12.2020, 15:25

Steuer und Co. 2021 – Das ändert sich im kommenden Jahr

2020 ist bald Geschichte und Wenige werden dem Corona-Jahr nachtrauern. Was sich im Jahr 2021 zum Besseren wenden wird, bleibt zwar einstweilen offen, aber welche Neuerungen sich rund um das Thema Steuern...   mehr


21.12.2020, 15:20

Rund um Rente und Altersvorsorge – Das ändert sich 2021

Ass Compact vom 17. Dezember 2020 Im kommenden Jahr ändert sich einiges bei den Themen rund um die Alterssicherung. Und das nicht nur, weil 2021 die Grundrente eingeführt wird. Auch in der betrieblichen...   mehr


21.12.2020, 15:17

„Eine Sterbegeldversicherung kann eine enorme Entlastung sein“

ASS Compact vom 17. Dezember 2020 Jüngere Leute mit dem Thema Sterbegeldversicherung zu erreichen, ist nicht einfach. Doch gerade hier könnte man sie enorm entlasten, meint Oliver Suhre,...   mehr


08.08.2020, 14:48

Pflegeversicherung: Eigenanteil für Pflegeheimplätze steigt auf über 2.000 Euro

Quelle: Versicherungsbot vom 04.08.2020 Die Zuzahlungen für Pflegeheimplätze sind erneut gestiegen. Inzwischen liegt der Eigenanteil für die Unterbringung im Pflegeheim bei durchschnittlich 2.015 Euro....   mehr


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Neuigkeiten 2019

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11.09.2019, 20:46

So viel früher können Sie in Rente gehen, sobald Sie 150.000 Euro gespart haben

Quelle Focus Money online vom 18.07.2019 Ruhestand vorziehen. So viel früher können Sie in Rente gehen, sobald Sie 150.000 Euro gespart haben: s. Tabelle1 (am Ende des Artikels). Viele Deutsche träumen von...   mehr


15.04.2019, 20:33

BU-Rente: Vorsicht, Krankenkasse verdient kräftig mit!

Quelle: Fonds Online vom 08.04.2019 Eine passende Police zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft zu finden ist aufwendig. "Finanztest" verspricht Hilfe und versucht sich an einer indirekten Beratung in...   mehr


13.02.2019, 14:07

War es ein Arbeitsunfall oder nicht?

FOCUS-Online Donnerstag, 07.02.2019, 10:41 War es ein Arbeitsunfall oder nicht? Die Antwort auf diese Fragen kann weitreichende Folgen für den Betroffenen haben. Einige wichtige Urteile im Überblick. Jeder...   mehr


13.01.2019, 11:36

Berufsunfähigkeit: Ein wohl kalkuliertes Risiko?

Quelle Cash online vom 08.01.2019 Die Deutschen verkennen das Risiko einer Berufsunfähigkeit seit Jahrzehnten und verzichten auf Absicherung. Gezielte Aufklärung und Beratung könnten helfen. Den Traumjob...   mehr




 


Neuigkeiten 2018


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24.04.2018

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze
Erlassen am: 17. August 2017(BGBl. I S. 3214)
Inkrafttreten am: überw. 1. Januar 2018

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist ein deutsches steuer- und sozialrechtliches Reformpaket des Jahres 2017. Als Ziel gibt der Gesetzgeber die bessere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung an. Die Neuregelungen gelten grundsätzlich ab 1. Januar 2018.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz stellt eine weitreichende Reform der betrieblichen Altersversorgung dar. Deren Stärkung ist vornehmlich in den Verantwortungsbereich der Tarifvertragsparteien übertragen worden. Um ein höheres Versorgungsniveau zu erreichen, sollen die Sozialpartner über Tarifverträge adäquate betriebliche Versorgungssysteme gestalten und damit eine höhere Akzeptanz bei den Arbeitnehmern schaffen. Da sich der Gesetzgeber einen höheren Durchdringungsgrad der betrieblichen Altersversorgung bei den kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Niedrigverdienern erhofft, sind Schwerpunkte des Pakets die Verbesserung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen betrieblicher Versorgungsmöglichkeiten und das „Sozialpartnermodell“, welches auf tariflicher Grundlage die Möglichkeit verschafft, „reine Beitragszusagen“ und sogenannte „Optionssysteme“ einzuführen.

Grundsicherungsfreibetrag

Grundsätzlicher Ansatzpunkt ist die Einführung eines Freibetrages in der Grundsicherung. Damit wird die Anrechnung der Betriebsrente auf die staatliche Grundsicherung eingeschränkt. Betroffen sind Rentenbezüge, die auf der sogenannten „geförderten Altersversorgung“ (Betriebs-, Rürup- und Riester-Renten) beruhen. Der Freibetrag besteht aus zwei Komponenten: es wird zunächst ein Sockelfreibetrag von 100 EUR gewährt; auf diesem bauen 30 % der den Sockelfreibetrag übersteigenden Betriebsrente auf. Letztere ist allerdings auf 50 % der Regelbedarfsstufe 1 nach SGB XII gedeckelt, sodass ein Freibetrag von maximal 204,50 EUR (Stand: 2017) nicht überschritten wird.
Beispiel: Die monatlichen Einkünfte aus zusätzlicher Altersvorsorge betragen 300,00 €. Davon sind 100,00 € anrechnungsfrei. Von den übrigen 200,00 € sind (30 % × 200,00 €) 60,00 € anrechnungsfrei.

Erweiterung des steuerlichen Dotierungsrahmens von 4 % auf 8 % der BBG

Der nach § 3 Nr. 63 EStG geltende, steuerfreie Dotierungsrahmen der Beiträge wird von 4 % auf 8 % zur Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung erweitert. Im Gegenzug entfällt der bisherige steuerfreie Erhöhungsbetrag von 1.800 Euro. Beiträge zu Gunsten einer nach § 40b EStG pauschalbesteuerten Versorgung werden von den 8 % der BBG abgezogen.
Sozialversicherungsrechtlich verbleibt das Höchstkontingent bei 4 % zur Beitragsbemessungsgrenze.

Wegfall der Doppelverbeitragung bei Betriebs-Riesterverträgen

Eine sozialversicherungsrechtliche Besserstellung ergibt sich allerdings bei der riestergeförderten betrieblichen Altersversorgung insofern, als die Doppelverbeitragung fällt. Wie bei privat abgeschlossenen Riester-Verträgen, werden die Sozialversicherungsbeiträge während der Ansparphase abgeführt; die Pflicht zur Entrichtung von KVdR-/PVdR-Beiträgen fällt in der Rentenphase nicht mehr an. Außerdem wird die Grundzulage von 154 EUR auf 175 EUR angehoben (§ 84 Satz 1 EStG). Keine inhaltlichen Änderungen werden an den gültigen Regeln für die Kinderzulage vorgenommen.

Förderung des Niedriglohnsektors
Neu ist der Förderbetrag für den Niedriglohnsektor: Arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusagen an Arbeitnehmer mit einem Bruttomonatsgehalt in Höhe von bis zu 2.200 Euro sollen bezuschusst werden (§ 100 EStG). Richtet der Arbeitgeber eine Versorgung über mindestens 240 EUR Jahresbeitrag für den betroffenen Arbeitnehmer im Rahmen eines ungezillmerten Vertrages ein, soll er von einer staatlichen Förderung in Höhe von 30 % des aufgewendeten Beitrags profitieren. Begrenzt wird die Sonderförderung durch den doppelten Jahresbeitrag (Maximalgrenze: 480 EUR).

Zuschuss des Arbeitgebers bei Entgeltumwandlung

Wandelt der Arbeitnehmer einen Teil seines vereinbarten Arbeitsentgelts in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds um, muss der Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts dazugeben, soweit er durch die Entgeltumwandlung eine Sozialversicherungsersparnis im Sinne von § 1a Absatz 1a und § 23 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) hat. Diese Pflicht besteht für ab dem 1. Januar 2019 vereinbarte Entgeltumwandlungen gemäß Artikel 17 Absatz 5 Betriebsrentenstärkungsgesetz sofort, für ältere, gemäß § 26a BetrAVG gemäß Artikel 1 Nummer 12 Betriebsrentenstärkungsgesetz, erst ab 1. Januar 2022.

Sozialpartnermodell

Reine Beitragszusage („pay and forget“)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Zukünftig können die Sozialpartner (Tarifvertragsparteien) eine im Betriebsrentengesetz bisher nicht geregelte arbeitsrechtliche Zusageart vereinbaren, die sogenannte „reine Beitragszusage“. Modell: Der Arbeitgeber sagt seinem Arbeitnehmer auf Grundlage eines Tarifvertrages oder in Anlehnung an denselben (gemäß § 24 BetrAVG), die Zahlung eines Beitrags in einen der Durchführungswege des § 3 Nr. 63 EStG zu. Er bringt den Beitrag in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder in einen Pensionsfonds ein. Die für Leistungszusagen, beitragsorientierte Leistungszusagen und Beitragszusagen mit Mindestleistung geltende Einstandspflicht des Arbeitgebers gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG findet bei reinen Beitragszusagen gemäß dem neuen § 1 Abs. 2 Nr. 2a BetrAVG ausdrücklich keine Anwendung. Der Arbeitgeber haftet weder für die aus dem Beitrag erwirtschafteten Rentenleistungen (ein Wahlrecht auf Kapitalzahlungen besteht nicht), noch für deren Anpassung gemäß § 16 BetrAVG.
Überdies besteht keine Insolvenzsicherung. Stattdessen erhält der von der Insolvenz betroffene Arbeitnehmer ein Eintrittsrecht in die Versorgung (Übernahme und Fortsetzung der Beitragszahlung); soweit in der arbeitsrechtlichen Zusage bereits verankert, erhält er grundsätzlich wahlweise ein Recht auf Abschluss einer Rückdeckungsversicherung (neuer § 8 Abs. 3 BetrAVG).
Kontrahierungszwang besteht nicht, allerdings sind die auf den gezahlten Beiträgen beruhenden Anwartschaften auf Altersrente gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG sofort unverfallbar, was für Entgeltumwandlungen und Arbeitgeberfinanzierung gleichermaßen gilt, nicht jedoch hinsichtlich arbeitgeberfinanzierter Invaliditäts- oder Hinterbliebenenrentenanwartschaften.
Die Sozialpartner (Tarifvertragsparteien) müssen die Durchführung der „reinen Beitragszusage“ steuern, mindestens jedoch mit geeigneten Maßnahmen auf sie einwirken und über Sicherungsbeiträge (§ 23 Abs. 1 BetrAVG) absichern. Gewährleistet werden kann die Einwirkung beispielsweise dadurch, dass eine Vertretung im Aufsichtsrat der Versorgungseinrichtung besteht. Verschiedene aufsichtsrechtliche Bestimmungen sind zu beachten, vornehmlich § 244a bis § 244d VAG. So regelt § 244b Abs. 1 Nr. 1 VAG, dass reine Beitragszusagen keine garantierten Leistungen beinhalten dürfen („Garantieverbot“).

Opting Out / Automatische Entgeltumwandlung

Im Rahmen von Optionsmodellen wird ein bestimmter Teil des Bruttoentgelts des Arbeitnehmers automatisch durch den Arbeitgeber zur Finanzierung einer betrieblichen Altersversorgung einbehalten. Im Gegenzug erhält der Arbeitnehmer allerdings innerhalb einer bestimmten Frist ein Widerspruchsrecht („opting out“). Das Betriebsrentenstärkungsgesetz sieht das zukünftig in § 20 Abs. 2 BetrAVG gesetzlich vor.
Opting out-Modelle sind tarifvertraglich oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung zu regeln. Tarifvertraglich ungebundenen Arbeitgebern ist das Recht gewährt, ein einschlägiges tarifvertragliches Optionssystem anzuwenden oder auf Grund eines einschlägigen Tarifvertrags durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung einführen.



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