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AKTUELLES

 







Neuigkeiten 2024

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16.01.2024, 16:25

Diese Änderungen kommen 2024 bei Immobilien, Finanzen und Steuern

ASSCompact vom 20.12.2023 Vorabpauschale wird erstmals fällig Erstmals seit ihrer Einführung 2018 wird im Januar 2024 die Vorabpauschale fällig. Voraussetzung ist, dass die Fonds und ETFs des Anlegers im...   mehr




Neuigkeiten 2023

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20.11.2023, 14:14

Kostentreiber: Warum die Kfz-Beiträge branchenweit steigen

Über die gesamte Branche hinweg verzeichnen die Beiträge für Kfz-Versicherungen einen starken Anstieg. Warum das so ist und welche Faktoren dazu beitragen? Nutzen Sie diese Infos, um Ihre Kunden über die...   mehr


27.10.2023, 10:59

Klimawandel und Extremwetter: Wie gefährdet sind Wohngebäude?

Quelle: ASSCompact vom 11.10.2023 In einer aktuellen Studie zum Thema „Klimawandel und Extremwetterereignisse – Schadenentwicklung und Anforderungen an Wohngebäude“ befassen sich die VHV, der BSB und das IFB...   mehr


19.09.2023, 16:38

Diese fünf Risiken führen häufig zum Rechtsstreit

ROLAND Rechtsschutz hat ermittelt, wie oft die Deutschen in einen Rechtsstreit geraten und welche Themen Auslöser für die Konflikte sind. Von Verträgen bis Immobilien – fünf Rechtsrisiken für Privatkunden...   mehr


19.09.2023, 16:34

Wird die EZB die Leitzinsen weiter anheben?

Quelle: ASS Compact vom 11.09.2023 Der Zinsentscheid naht: Am kommenden Donnerstag, 14.09.2023, tagt die Europäische Zentralbank erneut zum aktuellen Leitzinssatz. Zuletzt standen kleine Erhöhungen oft schon...   mehr


19.09.2023, 16:27

Neue Regionalklassen in der Kfz-Versicherung

ASS-Compact vom 24.08.2023 Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat die Schadenbilanzen der rund 400 Zulassungsbezirke in Deutschland berechnet und die Kfz-Regionalklassen neu...   mehr


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Neuigkeiten 2022


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09.02.2022

Wie hoch ist die gesetzliche Rente wirklich? Teil 3

Wie hoch ist künftig die gesetzlichen Rente?
Teil 3
16.01.2022 Steuertipps
Wie hoch die gesetzliche Rente künftig ausfallen wird, hängt neben der Höhe der gezahlten Rentenbeiträge auch von der Steigerung des aktuellen Rentenwerts ab. Laut Vorschau im Rentenversicherungsbericht 2021 der Bundesregierung könnte der aktuelle Rentenwert von zurzeit 34,19 € bis zum Jahr 2035 auf 46,98 € steigen, was einer jährlichen Rentensteigerung von 2,2 % entsprechen würde. Das schließt nicht aus, dass es in einigen Jahren wie beispielsweise im Jahr 2021 auch eine Renten-Nullrunde geben könnte.
Ein Rückblick zeigt: Vom Jahr 2010 bis 2020 sind die Renten um durchschnittlich 2,3 % pro Jahr gestiegen und vom Jahr 2000 bis 2020 um jährlich 1,6 % im Durchschnitt.
In den jährlich von der DRV versandten Renteninformationen wird zwecks Einschätzung der künftigen Regelaltersrente mit einer durchschnittlichen Rentensteigerung von 1 % oder alternativ 2 % pro Jahr gerechnet. Spätestens ab 2025 ist damit zu rechnen, dass die Renten geringer steigen als die Löhne, beispielsweise um durchschnittlich 2 % oder 2,5 % pro Jahr im Vergleich zur durchschnittlichen Lohnsteigerung von 3 %. Das wird das Rentenniveau in Prozent nach unten drücken, aber nicht die in Euro ausgedrückte gesetzliche Rente.
Sicher ist: Der aktuelle Rentenwert darf nach Einführung der Rentengarantie im Jahr 2009 nicht sinken. Daher kann es auch keine Kürzung der gesetzlichen Rente geben, sofern man die Bruttorente betrachtet. Nur der Rentenzahlbetrag könnte bei gleichbleibender Bruttorente sinken, sofern der Beitragssatz zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt und somit mehr Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von der Bruttorente abgezogen werden müssten.

Sicher ist aber auch: Die im Jahr 2017 beginnenden und im Jahr 2023 endenden sieben guten Rentenjahre mit niedrigen Beitragssätzen und hohen Rentensteigerungen werden ab 2024 abgelöst von eher schlechten Rentenjahren mit höheren Beitragssätzen und geringeren jährlichen Rentensteigerungen. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass eventuell auch noch die Regelaltersgrenze für alle ab 1965 geborenen Versicherten über 67 Jahre hinaus angehoben wird. Lediglich der Jahrgang 1964, in dem die meisten Kinder geboren wurden, würde von dieser weiteren Anhebung der Regelaltersgrenze verschont bleiben.
Rentenhöhe in Euro: Bruttorente, Rentenzahlbetrag und Nettorente nach Steuern
Die Rentenhöhe in Euro kann sich auf die Bruttorente, den Rentenzahlbetrag oder die Nettorente nach Steuern beziehen.
Was ist eine Bruttorente?
Die Berechnung der Altersrente erfolgt nach folgender Rentenformel: Bruttorente = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert.
Für abschlagsfreie Altersrenten liegt der Zugangsfaktor bei 1, während bei abschlagspflichtigen Altersrenten der Zugangsfaktor 1 um den Rentenabschlagssatz vermindert wird und somit unter 1 fällt.
Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte mit 60 erreichten Entgeltpunkten und einem aktuellen Rentenwert West von 34,19 € beträgt beispielsweise 2.051,40 € (= 60 Entgeltpunkte x 34,19 € aktueller Rentenwert).
Wer im Jahr 1959 geboren ist und mit 63 Jahren im Jahr 2022 als langjährig Versicherter in Rente geht, muss mit einem Rentenabschlag von 11,4 % rechnen. Der Zugangsfaktor sinkt somit auf 0,886 (= 1 – 0,114).
Die vor Rentenabschlag erreichten 60 Entgeltpunkte werden dann mit dem auf 0,886 reduzierten Zugangsfaktor multipliziert und ergeben dann 53,16 persönliche Entgeltpunkte (60 x 0,886 = 53,16). Somit errechnet sich mit Hilfe dieser persönlichen Entgeltpunkte (PEP) eine abschlagspflichtige Altersrente von nur noch 1.817,54 € (= 53,16 persönliche Entgeltpunkte x 34,19 € aktueller Rentenwert) und ein Rentenabschlag von 233,86 € (= 11,4 % von 2.051,40 €).
Was ist ein Rentenzahlbetrag?
Bei gesetzlich krankenversicherten Rentnern, die in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind oder als freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rentner bei der DRV einen Zuschuss zu ihrer gesetzlichen Krankenversicherung beantragen, wird die Bruttorente um die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gemindert.
Im Jahr 2022 liegt der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei insgesamt 15,9 % inklusive Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,3 % wie bei der AOK. Der Zuschuss zur GKV, den die DRV an die gesetzlichen Krankenkassen zahlt, macht die Hälfte und somit 7,95 % aus. Die andere Hälfte und daher ebenfalls 7,95 % werden von der Bruttorente abgezogen. Bei der DAK und der Barmer liegt der Gesamtbeitrag bei 16,1 % und die Hälfte davon bei 8,05 %.
Darüber hinaus erfolgt noch der Abzug des vollen Beitrags zur gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV), der 3,05 % für Rentner mit Kindern und 3,40 % für kinderlose Rentner im Jahr 2022 ausmacht.

Insgesamt werden also Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 11 bzw. 11,35 % von der Bruttorente abgezogen.
Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rentner erhalten auf Antrag von der DRV einen Zuschuss zu ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zahlen den Gesamtbeitrag für GKV und GPV dann selbst an ihre Krankenkasse.
Bei privat krankenversicherten Rentnern überweist die DRV einen PKV-Zuschuss von 7,95 % der Bruttorente zunächst an die Rentner. Dadurch erhöht sich der Rentenzahlbetrag in den beiden Beispielfällen auf 2.214,49 bzw. 1.962,03 €. Das ist aber kein besonderes Privileg für privat krankenversicherte Rentner, da auch die gesetzlich krankenversicherten Rentner – oft ohne es zu wissen – einen Zuschuss der DRV von 7,95 % der Bruttorente an ihre gesetzliche Krankenkasse erhalten.
Den Gesamtbeitrag für die private Krankenversicherung (PKV) und die private Private Pflegeversicherug (PPV) zahlt der privat krankenversicherte Rentner wie bisher an seine private Krankenkasse. Außerdem darf nicht vergessen werden, dass der PKV-Zuschuss an privat krankenversicherte Rentner nicht höher sein darf als die Hälfte des gesamten PKV-Beitrags und in nahezu allen Fällen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung auch im Rentenalter bei 500,- € und darüber liegen. Tatsächlich wird der privat krankenversicherte Rentner mehr als die Hälfte seines PKV-Beitrags und darüber hinaus den vollen Beitrag für die private Pflegepflichtversicherung aus seinem Einkommen tragen müssen.
Wie hoch ist die Nettorente nach Steuern?
Bisher erfolgte die Rechnung noch ohne Berücksichtigung der Steuern. Entscheidend ist aber, was unterm Strich übrig bleibt und dies ist nun einmal die Nettorente nach Steuern. Bei einem alleinstehenden, kinderlosen Rentner fällt in den beiden Beispielfällen eine monatliche Einkommensteuer von 128,42 bzw. 87,83 € an. Somit errechnet sich eine Nettorente nach Steuern von 1.690,15 € im Fall der abschlagsfreien Altersrente und 1.523,42 € im Fall der abschlagspflichtigen Altersrente.
Die Berechnung der jährlichen Einkommensteuer für die jeweiligen Jahresrenten erfolgte mit Hilfe des vom Bundesfinanzministerium im Internet zur Verfügung gestellten Steuerrechners. Dabei ist zu beachten, dass 82 % der jeweiligen Bruttojahresrente bei Rentenbeginn im Jahr 2022 zu versteuern und die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich voll abzugsfähig sind. Der Besteuerungsanteil steigt bis auf 100 % bei Rentenbeginn ab 2040 oder ab 2058, sofern die laut Koalitionsvertrag geplante Senkung des Besteuerungsanteils umgesetzt wird.
Stellt man Bruttorente, Rentenzahlbetrag und Nettorente für Alleinstehende West im Jahr 2022 gegen, zeigt sich, dass beim alleinstehenden Höchstrentner mit 40 Jahren Höchstverdienst 20 % der Bruttorente für Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und Steuern zu zahlen sind. Beim Standardrentner sind es hingegen bloß 14 %.
Individuelle Bruttorenten, Rentenzahlbeträge und Nettorenten nach Steuern weichen selbstverständlich von den Musterfällen zur Mindest-, Standard- und Höchstrente ab. Eine Berechnung kann anhand des Rentenbescheids, der Art der Krankenversicherung (gesetzlich oder privat krankenversichert) und des Familienstandes (alleinstehend oder verheiratet) erfolgen.
Beispielfall aus der Praxis von Finanzmathematiker Werner Siepe
Wie die Nettorente nach Steuern für eine alleinstehende Rentnerin R. mit Rentenbeginn im Jahr 2020 Anfang des Jahres 2022 errechnet werden kann, zeigt folgender reale Beispielfall. Die im Jahr 1954 geborene Frau erhält ab 1.7.2020 eine Regelaltersrente von brutto 2.613,22 € für 76,4322 Entgeltpunkte. Da sich der aktuelle Rentenwert West von 34,19 € bis zum 30.6.2022 nicht ändert, liegt die Bruttorente auch Anfang 2022 noch bei 2.613,22 €. Ihre Bruttorente weicht also nur um 59,- € bzw. um 2,2 % von der Höchstrente nach 40 Jahren Höchstverdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze ab.
Weil Frau R. privat krankenversichert ist, erhält sie von der DRV einen Zuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) in Höhe von 7,95 % ihrer Bruttorente, also 207,75 €. Daher steigt ihr monatlicher Rentenzahlbetrag auf 2.820,97 € im ersten Halbjahr 2022 aus.
Da aber ihr Beitrag zur privaten Krankenversicherung (PKV) und privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) insgesamt monatlich 773,65 € ausmacht, liegt die Rente nach Abzug der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung und vor Steuern nur bei 2.047,32 €. Das sind immerhin 269,30 € weniger im Vergleich zu einer gesetzlich krankenversicherten Rentnerin, die bei gleich hoher Bruttorente auf einen Rentenzahlbetrag von 2.316,62 € kommt.
Von den 2.047,32 € gehen bei der privat krankenversicherten Rentnerin noch monatlich 176,42 € an Einkommensteuer ab, wobei ein Besteuerungsanteil von 80 % der Bruttorente bei Rentenbeginn und ein steuerlich abzugsfähiger Basis-Beitrag zur privaten Krankenversicherung und privaten Pflegepflichtversicherung zu berücksichtigen sind. Dadurch fällt die Nettorente nach Steuern auf 1.870,90 € und macht dann nur noch rund 72 % der Bruttorente aus. Unterm Strich stellt sich diese privat krankenversicherte Rentnerin finanziell deutlich schlechter im Vergleich zu einer gesetzlich krankenversicherten Rentnerin.
Wie hoch sind die Rentenrenditen heute und morgen?
Als die ARD-Sendung PlusMinus im Januar 2016 eine Rendite der gesetzlichen Rente von 3 % erwähnte, ging ein Aufschrei durch die private Versicherungswirtschaft. Viele Versicherungsgesellschaften und Versicherungsvermittler bezweifelten, dass mit der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rendite von 3 % zu erzielen sei. Nach inzwischen fünf kräftigen Rentenerhöhungen mit durchschnittlich 3,2 % pro Jahr und insgesamt 17 % in fünf Jahren und gleichzeitig weiter bis auf 0,25 % sinkendem Garantiezins für private Rentenversicherungen, Riester-Rentenversicherungen und Rürup-Rentenversicherungen ist die Kritik an der angeblich unrealistischen Rendite von 3 % weitgehend verstummt.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nennt zurzeit Renditen zwischen 2 und 3 %. In der zuletzt 2011 erschienenen DRV-Broschüre wird die Rendite für einen Standardrentner mit Rentenbeginn 1.1.2020 (also geboren am 1.1.1955) mit 2,9 % für ledige Männer und 3,5 % für Frauen beziffert. Sofern der Rentenbeginn erst im Jahr 2030 oder 2040 erfolgt, sinkt die Rendite in den Modellfällen danach auf 2,8 bzw. 2,9 % für Männer und 3,3 % für Frauen.
Im Gutachten des Sozialbeirats der Bundesregierung aus 2004 wurde beispielsweise für den Standardrentner des Jahrgangs 1944 noch eine Rendite von 3,59 % (Mann) bzw. 4,19 % (Frau) genannt. Und im Gutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung aus 2016/2017 wird eine Renditespanne von 3,2 bis 3,8 % (Mann) und 3,6 bis 4,5 % (Frau) für die Jahrgänge 1940 bis 2030 angegeben.

Finanzmathematiker Werner Siepe hat aktuelle Rentenrenditen mit Rentenbeginn im Jahr 2020 für Standardrentner nach 45 Jahren Durchschnittsverdienst und Höchstrentner nach 40 Jahren Höchstverdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze errechnet. Diese Renditen liegen zwischen 3,04 und 3,55 % für PKV-versicherte Rentner(innen) und sind mit den oben genannten Renditen insoweit vergleichbar, weil auch dort Standardrenten plus Zuschüsse der DRV zur Krankenversicherung als Rentenleistungen zugrunde gelegt werden.
Die Renditen für GKV-versicherte Rentner(innen) fallen mit 2,35 bis 2,96 % geringer aus, da hierbei die Bruttorenten abzüglich der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt werden.
Was ist unter Rentenrendite zu verstehen?
Gemeint ist immer die Rendite der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie kann aus Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen stammen. In fast allen bisher vorliegenden Berechnungen wird die Rendite der gesetzlichen Rente vor Steuern (Bruttorendite) und vor Inflation (Nominalrendite) ermittelt. Allein das erlaubt einen Vergleich mit der Rendite von Riester-Renten, Rürup-Renten und Renten aus der privaten Rentenversicherung, die ebenfalls durchweg vor Steuern und vor Inflation ermittelt werden.
Die Rendite der gesetzlichen Rente zu berechnen, ist recht kompliziert. Schließlich müssen lange Zahlenreihen (zum Beispiel für 40 Beitragsjahre und 20 Rentenjahre) zugrunde gelegt werden. Die interne Rendite bzw. Beitragsrendite der Altersrente ist dann der Zinssatz, bei dem die auf den Rentenbeginn aufgezinste Beitragsausgaben gleich sind mit den abgezinsten Renteneinnahmen. Solange die Summe aller zufließenden Renten über der Summe aller gezahlten Beiträge liegt, fällt die Rendite der gesetzlichen Rente positiv aus. Eine negative Rendite ist auch in Zukunft nicht zu erwarten.
Wie berechnet die Deutsche Rentenversicherung ihre Renditen?
Bereits seit über 20 Jahren berechnet die DRV interne Renditen der gesetzlichen Rente. Sie geht davon aus, dass nur 80 % des Gesamtbeitrags für die reine Altersrente verwendet werden. Die restlichem Jahr 20 % dienen zur Finanzierung von Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten (insbesondere Witwenrenten) und Rehabilitationsleistungen.
Den so verbleibenden 80 % der Jahresbeiträge werden dann die Jahresbruttorenten inklusive der DRV-Zuschüsse zur Krankenversicherung (zum Beispiel rund 8 % im Jahr 2021) gegenüber gestellt. Diese DRV-Berechnungsmethode (80 % des Gesamtbeitrags und rund 108 % der Bruttorente) ist aus dem Blickwinkel der Deutschen Rentenversicherung plausibel. Den Beitragsausgaben der Versicherten für die Altersrente entsprechen auf DRV-Seite die Beitragseinnahmen, und den Einnahmen der Rentner stehen bei der DRV die Rentenausgaben inklusive Zuschüssen zur Krankenversicherung gegenüber. In Fachbeiträgen der DRV-Mathematiker ist daher auch von der Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung und nicht von der Rendite der gesetzlichen Rente die Rede.
Was ist der Unterschied zwischen Rentenrendite und Rentensatz?
Viele reden über die Rentenrendite, verstehen darunter aber etwas ganz anderes. Die monatliche Rente in Prozent des monatlichen Beitrags von beispielsweise 5,3 % (aktueller Rentenwert West 34,19,- € in Prozent des monatlichen Durchschnittsbeitrags von 643,89,- € im Jahr 2021) ist beispielsweise keine Rendite, sondern nur ein monatlicher Rentensatz für den rein theoretischen Fall, dass jemand nach Zahlung dieses Durchschnittsbeitrags sofort in Rente geht. Wer den Durchschnittsbeitrag von 7.726,63 € (= 18,6 % des vorläufigen Durchschnittsentgelts von 41.541,- € für das Jahr 2021) sofort einzahlen und danach in Rente gehen würde, bekäme für das ganze Jahr 2020 dann 410,28 € an gesetzlicher Rente brutto.
Rentenrendite ist also vom Rentensatz zu unterscheiden. Rendite ist der jährliche Ertrag in Prozent des eingezahlten Kapitals. Bei gesetzlichen und privaten Rentenversicherungen werden die eingezahlten Beiträge so auf die geschätzte Restlebensdauer so verteilt, dass der Beitragszahler eine lebenslange Rente erhält. In den monatlichen Rentenzahlungen ist dann sowohl ein Kapital- bzw. Rückzahlungsanteil als auch ein Ertrags- bzw. Zinsanteil enthalten.
Ein Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Beiträge besteht bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht und bei der privaten Rentenversicherung auch nur dann, wenn zusätzlich eine Beitragsrückgewähr vereinbart wird. Das führt dann zu einer geringeren monatlichen Privatrente.
Wer bald nach Einzahlung der Beiträge stirbt und keine Hinterbliebenen hat, für den hat sich die gesetzliche oder private Rentenversicherung nicht rentiert. Anders liegt der Fall bei Menschen, die deutlich länger leben als die Statistik annimmt. Für Hochbetagte, die 95 oder gar 100 Jahre alt werden, rentiert sich die Rentenversicherung. Insofern ist die gesetzliche wie die private Rentenversicherung eine Wette auf ein langes Leben. Sie sichert, wie die Versicherungsexperten sagen, das Erlebensfallrisiko ab – etwas unromantischer, aber realistischer klingt der Begriff Langlebigkeitsrisiko.
Wie hoch sind die individuellen Renditen für Rentner?
Die Rendite der gesetzlichen Rente gibt es gar nicht, aber eine Vielzahl von individuellen Rentenrenditen. Dem Finanzmathematiker Werner Siepe liegen eine Vielzahl von Originalfällen zu Bestandsrentnern für die Jahrgänge 1942 bis 1954 mit Rentenbescheiden aus 2007 bis 2020 vor. Daraus hat er nach der DRV-Berechnungsmethode die individuellen Renditen der gesetzlichen Rente ermittelt.
Wie zu erwarten war, kam der Modellfall des Standardrentners mit 65 Jahren nach genau 45 Beitragsjahren Durchschnittsverdienst kein einziges Mal vor. Es dominierten neben den Regelaltersrenten die abschlagspflichtigen Frührenten für langjährig Versicherte mit 63 Jahren und die abschlagsfreien Frührenten für besonders langjährig Versicherte ab 63 Jahren.
Im Gegensatz zu den Modellrenditen für Standardrentner in Gutachten des Sozialbeirats der Bundesregierung und des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurden individuelle Renditen anhand konkret vorliegender Rentenbescheide ermittelt. Außerdem wurden die Rentenrenditen danach unterschieden, ob die Rentner gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Es handelt sich somit um Echtfälle.
Dabei zeigt sich, dass die Rendite nach der DRV-Berechnungsmethode zwischen 3 % und 4,6 % bei den Rentnern bzw. zwischen 3,5 % und 5,1 % bei den Rentnerinnen liegt. Die um 0,5 Prozentpunkte höhere Rendite bei den Rentnerinnen ist auf die längere fernere Lebenserwartung von Frauen zurückzuführen.
Einen Wermutstropfen gibt es aber für diese Rentner, sofern sie gesetzlich krankenversichert sind. Sofern man den von ihnen zu leistenden Beitrag in Höhe von rund 11 % von der Bruttorente abzieht und den danach verbleibenden Zahlbetrag als Renteneinnahme ansetzt, sinken die Renditen auf 2,5 % bis 3,9 % bei den Rentnern bzw. 2,9 % bis 4 % bei den Rentnerinnen.

Nur bei privat krankenversicherten Rentnern und Rentnerinnen, die von der DRV einen Zuschuss von rund 8 % der Bruttorente zu ihrer privaten Krankenversicherung erhalten, stimmen die entsprechend höheren Renditen exakt mit der DRV-Berechnungsmethode überein.
Sämtliche Renditeberechnungen unterstellen eine jährliche Rentensteigerung von durchschnittlich 2 % und eine von Geburtsjahrgang sowie Geschlecht abhängige fernere Lebenserwartung nach der Sterbetafel des Statistischen Bundesamts.
Warum sinken die Rentenrenditen für Versicherte?
Die Rentenrenditen für Versicherte, die erst nach 2025 in Rente gehen, werden geringer ausfallen, da die Beitragssätze steigen werden und das Rentenniveau sinken wird. Man kann gar vom Gesetz der fallenden Rentenrendite sprechen nach dem Motto: "Je jünger, desto geringer die Rendite der gesetzlichen Rente".
In zwei Originalfällen für zwei in den Jahren 1970 und 1980 geborene männliche Versicherte, die nach 43 bzw. 38 Beitragsjahren die Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreichen, sinkt die Rendite auf 3,1 % bzw. 2,7 % nach der DRV-Berechnungsmethode. Sofern diese dann auch als Rentner gesetzlich krankenversichert sind, rutscht die Rendite um weitere rund 0,7 Prozentpunkte auf nur noch 2,4 % bis 2,0 %.
Bei Neuversicherten, die erst ab 2021 erstmalig Beiträge zur gesetzlichen Rente zahlen und zu den Geburtsjahrgängen ab 1990 gehören, lassen sich Renditen nach der DRV-Berechnungsmethode von durchschnittlich 2,5 % für Männer bzw. 2,8 % für Frauen errechnen. Falls diese Neuversicherten als spätere Rentner gesetzlich krankenversichert sind, fallen auch deren Renditen weiter um 0,7 Prozentpunkte auf 1,8 % bei den Männern und um 0,4 Prozentpunkte auf 2,1 % bei den Frauen.



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Neuigkeiten 2021

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21.12.2021, 17:18

Keine Kontoführungsgebühren für Bausparverträge

Auch in der Ansparphase dürfen Bausparkassen ihren Kunden für die Kontoführung kein Entgelt berechnen. Dies hat das Oberlandesgericht Celle in einem aktuellen Urteil entschieden. Ein Bausparanbieter hatte eine...   mehr


30.06.2021, 15:31

Das sind die Änderungen zum Halbjahreswechsel 2021

Quelle ASS Compact vom 24.06.2021 Zum 01.07.2021 ergeben sich pünktlich zum Halbjahreswechsel einige rechtliche Änderungen. Neben dem FISG, einer ersten gesetzgeberischen Konsequenz aus dem Wirecard-Skandal,...   mehr




Neuigkeiten 2020

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21.12.2020, 15:49

Das ändert sich 2021 für Immobilienbesitzer

2020 neigt sich langsam, aber sicher dem Ende zu. Rund um den Jahreswechsel gibt es auch wieder einige neue Regeln bei Förderungen und Fristen für Immobilienbesitzer und Bauherren, auf die aktuell die...   mehr


21.12.2020, 15:25

Steuer und Co. 2021 – Das ändert sich im kommenden Jahr

2020 ist bald Geschichte und Wenige werden dem Corona-Jahr nachtrauern. Was sich im Jahr 2021 zum Besseren wenden wird, bleibt zwar einstweilen offen, aber welche Neuerungen sich rund um das Thema Steuern...   mehr


21.12.2020, 15:20

Rund um Rente und Altersvorsorge – Das ändert sich 2021

Ass Compact vom 17. Dezember 2020 Im kommenden Jahr ändert sich einiges bei den Themen rund um die Alterssicherung. Und das nicht nur, weil 2021 die Grundrente eingeführt wird. Auch in der betrieblichen...   mehr


21.12.2020, 15:17

„Eine Sterbegeldversicherung kann eine enorme Entlastung sein“

ASS Compact vom 17. Dezember 2020 Jüngere Leute mit dem Thema Sterbegeldversicherung zu erreichen, ist nicht einfach. Doch gerade hier könnte man sie enorm entlasten, meint Oliver Suhre,...   mehr


08.08.2020, 14:48

Pflegeversicherung: Eigenanteil für Pflegeheimplätze steigt auf über 2.000 Euro

Quelle: Versicherungsbot vom 04.08.2020 Die Zuzahlungen für Pflegeheimplätze sind erneut gestiegen. Inzwischen liegt der Eigenanteil für die Unterbringung im Pflegeheim bei durchschnittlich 2.015 Euro....   mehr


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Neuigkeiten 2019

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11.09.2019, 20:46

So viel früher können Sie in Rente gehen, sobald Sie 150.000 Euro gespart haben

Quelle Focus Money online vom 18.07.2019 Ruhestand vorziehen. So viel früher können Sie in Rente gehen, sobald Sie 150.000 Euro gespart haben: s. Tabelle1 (am Ende des Artikels). Viele Deutsche träumen von...   mehr


15.04.2019, 20:33

BU-Rente: Vorsicht, Krankenkasse verdient kräftig mit!

Quelle: Fonds Online vom 08.04.2019 Eine passende Police zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft zu finden ist aufwendig. "Finanztest" verspricht Hilfe und versucht sich an einer indirekten Beratung in...   mehr


13.02.2019, 14:07

War es ein Arbeitsunfall oder nicht?

FOCUS-Online Donnerstag, 07.02.2019, 10:41 War es ein Arbeitsunfall oder nicht? Die Antwort auf diese Fragen kann weitreichende Folgen für den Betroffenen haben. Einige wichtige Urteile im Überblick. Jeder...   mehr


13.01.2019, 11:36

Berufsunfähigkeit: Ein wohl kalkuliertes Risiko?

Quelle Cash online vom 08.01.2019 Die Deutschen verkennen das Risiko einer Berufsunfähigkeit seit Jahrzehnten und verzichten auf Absicherung. Gezielte Aufklärung und Beratung könnten helfen. Den Traumjob...   mehr




 


Neuigkeiten 2018

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02.11.2018, 20:41

Nur jeder Zweite ist finanziell zuversichtlich – Altersvorsorge bereitet Kopfzerbrechen

Nur jeder Zweite ist finanziell zuversichtlich – Altersvorsorge bereitet Kopfzerbrechen 31.10.2018 Assekuranz Infoportal • Laut einer repräsentativen Umfrage in der Schweiz, Frankreich, Deutschland,...   mehr


19.10.2018, 17:22

Tag des Einbruchschutzes: Checkliste für die Hausratversicherung

Blick auf Hausrat-Police lohnt sich - Verhaltenstipps für den Fall der Fälle 17.10.2018 Assekuranz Info Portal Der Schmuck zum Hochzeitstag, die antike Armbanduhr als Erinnerung an den Großvater oder das...   mehr


19.10.2018, 16:25

Stiftung Warentest Immobilienfinanzierung

Stiftung Warentest 11.09.2018 Trotz Verbraucherschutz sollten Bauherren und Immobilienkäufer jeden Kredit­vertrag gut prüfen – damit die Eckpunkte stimmen. Hier lesen Sie, worauf Sie ganz genau achten...   mehr


19.10.2018, 16:22

Rürup-Rente: Wie Handwerker durch Steuervorteile profitieren

Finanzen + Geld - 10.09.2018 Von Michael Sudahl Unternehmer im Handwerk können den Staat an ihrer Altersvorsorge mitzahlen lassen. Worauf man achten muss, wenn man von den Steuervorteilen der Rürup-Rente...   mehr


19.10.2018, 16:19

Rentner: Einkommensteuer verdoppelt sich

Cach Online vom 07.09.2018 Nach Berechnungen der Bundesregierung verdoppeln sich die Einkommensteuerzahlungen von Rentnern und Pensionären bis 2022 auf über 13 Milliarden Euro. Das geht laut “Rheinische Post”...   mehr


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